Schwanger - wer noch?

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von xIntirax  am 29.02.2012, 11:43 Uhr

xIntirax

Da das Standesamt auch Vaterschaftsanerkennung macht, kann ich doch also auch kurz nach der Geburt dort diese machen, da man ja eh dahin muss, um die Geburtsurkunde zu holen.

Aber es kam für mich nie in Frage meinem Kind den Namen des Vaters zu geben so lange wir nicht verheiratet sind. Ich wollte nur anmerken, dass hier bei uns kein KH nach so etwas fragt, sondern einfach den Nachnamen einträgt, denn man als Elternteil nennt.

 
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