Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MamaMausi2012, 10. SSW am 29.02.2012, 7:56 Uhr

Sorgerecht

Guten Morgen,

da ich vom Fach bin kann ich dir sagen, für den Namen braucht ihr die sogenannte Frühvaterschaftsanerkennung und um das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, wirst du in einem 4-Augen Gespräch darüber aufgeklärt, was es bedeutet dem unverheiratetem Partner das halbe Sorgerecht zuzuschreiben.

Allein die Vaterschaftsanerkennung reicht nicht um dem Kind den Namen des Vaters zu geben.

1. ohne die Pferde scheu zu machen, blicke weit in die Zukunft, der Name ist nicht rückgängig zu machen, in dringenden Ausnahmen nur über Gericht (das kostet nicht gerade wenig und muss mehr als gut begründet werden) wir haben uns getrennt reicht nicht aus um nen Namen ändern zu lassen!!!

2. einmal Sorgerecht immer Sorgerecht, auch die kannst du ihm nicht ohne weiteres wieder entziehen, auch nicht bei Trennung. Langwieriger Prozess, Gericht, Gutachten, Entzug auch nur bei Gewalt oder schweren Verbrechen des Kindsvaters!!!

Sei dir dessen stehts bewusst...


Alles Gute dir und deiner Familie :)

 
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