Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von bikerteddy, 27. SSW  am 29.02.2012, 7:50 Uhr

Sorgerecht

Wir sind nicht verheiratet wollen aber gemeinsames Sorgerecht und die kleine soll den Nachnamen von meinem Freund bekommen (wie der große). Muss man da vorher eine Vaterschaftsannerkennung machen? Oder geht das auch ohne?

 
17 Antworten:

Re: Sorgerecht

Antwort von JuliaA, 11. SSW am 29.02.2012, 7:55 Uhr

Hallo,

das geht nur mit Vaterschaftsanerkennung.
Wir haben das damals gleich beides auf einmal gemacht, war gar kein Problem.
Den Nachnamen legt man dann nach der Geburt fest.

Gruß,
Julia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von MamaMausi2012, 10. SSW am 29.02.2012, 7:56 Uhr

Guten Morgen,

da ich vom Fach bin kann ich dir sagen, für den Namen braucht ihr die sogenannte Frühvaterschaftsanerkennung und um das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, wirst du in einem 4-Augen Gespräch darüber aufgeklärt, was es bedeutet dem unverheiratetem Partner das halbe Sorgerecht zuzuschreiben.

Allein die Vaterschaftsanerkennung reicht nicht um dem Kind den Namen des Vaters zu geben.

1. ohne die Pferde scheu zu machen, blicke weit in die Zukunft, der Name ist nicht rückgängig zu machen, in dringenden Ausnahmen nur über Gericht (das kostet nicht gerade wenig und muss mehr als gut begründet werden) wir haben uns getrennt reicht nicht aus um nen Namen ändern zu lassen!!!

2. einmal Sorgerecht immer Sorgerecht, auch die kannst du ihm nicht ohne weiteres wieder entziehen, auch nicht bei Trennung. Langwieriger Prozess, Gericht, Gutachten, Entzug auch nur bei Gewalt oder schweren Verbrechen des Kindsvaters!!!

Sei dir dessen stehts bewusst...


Alles Gute dir und deiner Familie :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hab da auch eine Frage...

Antwort von Flecktarnbaby, 13. SSW am 29.02.2012, 7:58 Uhr

Und wenn das Kind nach der Geburt den Namen der Mutter trägt und später vielleicht doch geheiratet wird, behält dann das Kind den Mädchennamen der Mutter oder nimmt es dann auch den Familiennamen an?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von mutsch71 am 29.02.2012, 8:00 Uhr

Guten Morgen,

genauso macht ihr das, vor der Entbindung zum Jugendamt Vaterschaftsanerkennung ung Sorgerechtserklärung abgeben.
Wir haben das auch so gemacht.

LG von Ute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hab da auch eine Frage...

Antwort von MamaMausi2012, 10. SSW am 29.02.2012, 8:02 Uhr

Guten Morgen,

wenn du den Vater des Kindes heiratest JA - es müssen dem BEIDE Elternteile zustimmen, heiratest du einen anderen Mann und nicht den Vater des Kindes, wird das Kind nur mit Zustimmung seines Vaters euren neuen Familiennamen annehmen. Stimmt der Vater des Kindes nicht zu, behält das Kind deinen Familiennamen, mit der Möglichkeit einer ersatzweisen Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes (mit triftigen Gründen) anstatt seiner Zustimmung kannst du es erwirken.


Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von JuliaA, 11. SSW am 29.02.2012, 8:03 Uhr

Hallo,

bei uns gab es kein 4-Augen-Gespräch, nur eine Anmerkung, dass das nicht rückgängig zu machen sei.
Ich habe mir mittlerweile manches mal gedacht, dass es mit alleinigem Sorgerecht einfacher wäre (wir sind getrennt), trotzdem würde ich es wieder so machen, weil es dem Vater gegenüber sonst echt unfair ist - finde ich...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von bikerteddy, 27. SSW am 29.02.2012, 8:13 Uhr

Also muss man auch zum Jugendamt wegen Sorgerecht? Oki weiß ich bescheid.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von MamaMausi2012, 10. SSW am 29.02.2012, 8:22 Uhr

So wie es geschrieben ist! JA.
Dafür gibt es eine richtige URKUNDE mit Siegel, auch für die Vaterschaftsanerkennung beide im Original bei der Anmeldung des Kindes auf dem Standesamt parat zu haben wäre PERFEKT!


Alles Gute.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von mf4 am 29.02.2012, 8:48 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung ist notwendig... auch ohne das gemeinsame SR.

Ich finde gemeinsames SR okay... den Nachnamen des Partners würde mein Kind nur dann bekommen, wenn die Hochzeit bereits organisiert ist oder wir bereits verheiratet sind... die Option "irgendwann heiraten wir" würde für mich nicht reichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Anmerkung

Antwort von JuliaA, 11. SSW am 29.02.2012, 8:49 Uhr

Hallo,

wenn der Kindsvater zustimmt, kann der neue Familienname auch dem alten Namen angehängt werden.
Also wenn zB Du Meier heisst und Dein Kind auch, Dein neuer Freund heisst Schulze... nach der Hochzeit heisst Du auch Schulze.
Dann kann Dein Kind mit Zustimmung seines Vaters entweder auch Schulze heissen oder Meier-Schulze.

LG,

Julia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von nane973, 38. SSW am 29.02.2012, 9:04 Uhr

Aktuell vor 14 Tagen selber gehabt.

Vaterschaftsanerkennung ist notwendig um den Namen des Vaters anzunehmen.

Sorgerecht wird für den Nachnamen des Vaters nicht benötigt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

MamaMausi2012

Antwort von xIntirax am 29.02.2012, 9:39 Uhr

Ich hätte keine "Frühvaterschaftsanerkennung" gebraucht um meinem Sohn oder meiner Tochter den Namen des Vaters zu geben.
Fragt ja keiner nach im Krankenhaus ob diese vorhanden ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

xIntirax

Antwort von MamaMausi2012, 10. SSW am 29.02.2012, 10:14 Uhr

Hallo,

das ist nicht zulässig. Das Kind darf den Namen des Vater unehelich NUR mit vorhandener Vaterschaftsanerkennung erhalten!

So sind die Vorschriften und das Standesamt MUSS danach fragen!!!!

Alles andere ist nicht rechtens.



Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: xIntirax

Antwort von xIntirax am 29.02.2012, 11:43 Uhr

Da das Standesamt auch Vaterschaftsanerkennung macht, kann ich doch also auch kurz nach der Geburt dort diese machen, da man ja eh dahin muss, um die Geburtsurkunde zu holen.

Aber es kam für mich nie in Frage meinem Kind den Namen des Vaters zu geben so lange wir nicht verheiratet sind. Ich wollte nur anmerken, dass hier bei uns kein KH nach so etwas fragt, sondern einfach den Nachnamen einträgt, denn man als Elternteil nennt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von papillon80, 15. SSW am 29.02.2012, 16:02 Uhr

Vaterschaftsanerkennung muss sein, dafür müsst ihr eh zum Jugendamt.
Wegen dem Sorgerecht - da gab es doch, ist noch gar nicht so lange her, einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Sorgerechtregelung in Deutschland verfassungswidrig war. Soweit ich das verstanden habe, können Mütter den Vätern das Sorgerecht jetzt nicht mehr pauschal verweigern. Beantragt werden muss es jedoch trotzdem noch und wird nicht automatisch auch dem Vater zugesprochen.

Bezüglich des Nachnamens, das Kind erhält mit Geburt grundsätzlich erstmal den Namen der Mutter. Der Nachnahme kann dann beim Standesamt geändert werden. Kostet allerdings ne Kleinigkeit (bei uns glaube 20 €). Im Fall der Eheschließung ist die Namensänderung bei Kindern kostenfrei. Doppel-Nachnamen darf es glaube für Kinder nicht geben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorgerecht

Antwort von nane973, 38. SSW am 29.02.2012, 23:13 Uhr

Sorgerecht:
Soll geändert werden. Ist es aber noch nicht. Also wie bisher a.) beide sind sich einig und lassen das beim JA besiegeln oder b) bei Uneinigkeiten kann der Vater darauf klagen. Dann wird geprüft und entsprechend geurteilt.

Namensrecht:
Kind erhält den Namen, den man ihm zuteil werden möchte. Nachdem der Name der Mutter angenommen wurde, kann man nämlich nicht einfach so den Namen des Vaters nachschieben. Ausnahme a.) Umständliche kostspielige Namensänderung b.) Heirat und Annahme des Ehenamens, falls es dann der vom Vater (leiblichen) wird kein Problem.

Doppelnamen Kind:
Ist möglich. Nur kann Kind mit Doppelnamen später keinen Ehnamen (Doppelnamen) zu seinem Bestehenden nehmen. Beispiel. Sie heißt Meier-Schulz und will einen Müller-Berg heiraten. Dann kann sie nicht Meier-Schulz-Müller-Berg heißen.... Für mich auch nachvollziehbar.... Habe aus diesem Grunde auch einen Doppelnamen abgelehnt und meinen Ehenamen komplett abgelegt und meinen Geburtsnamen angenommen. Hätte aber auch Ehenamen + Geburtsnamen kombinieren können und mein Kind hätte dann genauso geheißen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@nane

Antwort von MamaMausi2012, 10. SSW am 01.03.2012, 17:45 Uhr

Beim der Namesvergabe täuscht du dich gewaltig, unverheiratet bekommt das Kind IMMER den Nachnamen der Mutter es sei denn, der Vater unterzeichnet die sogenannte Frühvaterschaftsanerkennung und beide sind sich bei Geburt einig den Nachnamen des Vaters zu geben!!!

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.