Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von papillon80, 15. SSW am 29.02.2012, 16:02 Uhr

Sorgerecht

Vaterschaftsanerkennung muss sein, dafür müsst ihr eh zum Jugendamt.
Wegen dem Sorgerecht - da gab es doch, ist noch gar nicht so lange her, einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Sorgerechtregelung in Deutschland verfassungswidrig war. Soweit ich das verstanden habe, können Mütter den Vätern das Sorgerecht jetzt nicht mehr pauschal verweigern. Beantragt werden muss es jedoch trotzdem noch und wird nicht automatisch auch dem Vater zugesprochen.

Bezüglich des Nachnamens, das Kind erhält mit Geburt grundsätzlich erstmal den Namen der Mutter. Der Nachnahme kann dann beim Standesamt geändert werden. Kostet allerdings ne Kleinigkeit (bei uns glaube 20 €). Im Fall der Eheschließung ist die Namensänderung bei Kindern kostenfrei. Doppel-Nachnamen darf es glaube für Kinder nicht geben.

 
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