Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maikäfer22 am 13.04.2022, 12:39 Uhr

Wie wird der Lohn beim Teilzeit-Beschäftigungsverbot gerechnet?

Du bekommst weiterhin dein normales Gehalt. Egal, wie viel du noch arbeitest. Du darfst nie schlechter gestellt werden als wenn du so arbeiten würdest wie bisher.

Ein BV unterliegt allerdings Gesetzen, die für alle gelten und ist kein Wunschkonzert, auch wenn manche das gerne so sehen. Und ein Arzt, der einfach so eines ausstellelt weil die Schwangere das so gerne hätte, macht sich strafbar und kann dafür belangt werden.

 
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