Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hase185, 12. SSW am 18.02.2013, 18:37 Uhr

teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo!

Wie läuft das mit dem Beschäftigungsverbot? Ich bin ab heute mit den Stunden runter gesetzt wurden. Bekomme ich das fehlende Geld von irgendeiner Stelle wieder?

LG H.

 
7 Antworten:

Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von angi159 am 18.02.2013, 18:55 Uhr

Bei Beschäftigungsverbot bekommt man sein Gehalt vom AG. Hab volles BV und volles Gehalt.

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von CheekyThumper, 25. SSW am 18.02.2013, 19:34 Uhr

du darfst keinerlei verluste haben wegen deiner schwangerschaft!!!!

ein teilweise beschäftigungsverbot gibt es nicht! entweder oder!

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von ChoCoCat, 31. SSW am 18.02.2013, 19:41 Uhr

Natürlich gibt es ein teilweises BV und ein absolutes!
Aber wie schon geschrieben du bekommst dein Gehalt weiterhin voll. Vielen AG ham Versicherungen die dann zahlen.

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von Nicole_Meyer, 19. SSW am 18.02.2013, 19:42 Uhr

Natürlich gibt es ein teilweises Beschäftigungsverbot....der Arzt kann die Zahl der Stunden oder Tage festlegen.
Bei einem vollen BV bekommst Du Dein volles Gehalt weiter vom Arbeitgeber und der holt es sich bei der KK zurück. Ich würde bei einem teilweisen BV davon ausgehen, dass es genauso ist. Volles Gehalt vom AG und der holt sich den fehlenden Anteil bei der KK. Ruf doch sonst mal in der Abrechnungsstelle an.


Lieben Gruß!

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von El-li, xx. SSW am 18.02.2013, 20:38 Uhr

Ich hatte auch erst ein individuelles BV (20 Std.) und zum Schluss dann ein vollständiges BV. Ich habe mein Gehalt ganz normal von meinem AG erhalten, dieser holt sich den entspr. Anteil (bei dem teilweisen BV) bzw. den vollständ. Teil von der KK zurück.

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von Sina26 am 19.02.2013, 6:23 Uhr

Hallo..
Ich habe seit der 11ten Ssw so ein "Teilverbot"
Dieses erlaubt mir maximal 4 stunden täglich zu arbeiten. Länger darf ich nicht mehr..
Dieses habe ich bekommen weil ich schmerzen hatte wenn ich länger als 5-6 stunden auf arbeit war. Und da ich in meinem Job keine möglichkeit habe mich mal einfach so eine stunde auszuruhen sagte sie, das sie mir das jetzt offiziell auspricht da es ihr zu risikoreich ist (nach 2 FG)

So.. Ich darf also nur noch 4 stunden am tag arbeiten, was 20 Stunden in der woche sind.
Ich bekomme trotzdem mein Volles gehalt von meinem AG ... und der bekommt es (anhand meiner bescheinigung) von der KK zurück.

Mach dir also keine Gedanken...
Ich hoffe du meinst "Ich bin aber heute mit den Stunden runter gesetzt worden" nicht von deinem AG...
Nicht das er anhand deines verbotes deinen vertrag geändert hat!!! Und du nichts wissend unterschrieben hast?!

Wenn du nur das reine beschäftigungsverbot vom arzt meinst dann ist alles gut und dir fehlt kein geld ;)

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Re: teilweises Beschäftigungsverbot

Antwort von november2012 am 19.02.2013, 14:10 Uhr

ich hatte letztes jahr auch ein beschäftigungsverbot und mein komplettes gehalt!

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