Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 08.12.2021, 14:13 Uhr

Stressiger Job und Schwangerschaft

Bist du als Gerichtsvollzieherin Arbeitnehmerin, Beamtin, Selbständig?

Bei Arbeitnehmern und Beamte hat der AG/Dienstherr eine Gefahreneinschätzung gemäß dem MuSchG vorzunehmen. Daraus ergibt sich, wie und ob du weiter arbeiten kannst oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Der Arbeitsweg ist jedoch deine Privatsache und spielt für die Beurteilung keine Rolle. Auch das ein Job stressig ist, ist erstmal irrelevant.

Für Selbstständige ist die Anwendung des MuSchG nicht vorgesehen. Da musst du selbst die Gefahreneinschätzung vornehmen, mit dem Preis entsprechender Einkommenseinbußen.

Hast du Kollegeninnen mit Kindern? Die kannst du ja mal fragen.

 
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