Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 08.12.2021, 16:14 Uhr

dein AG muss das klären

er macht eine gefährdungsbeurteilung und sieht dann, ob dein job den mutterschutzrichtlinien entspricht oder nicht. nach der gefährdungsbeurteilung entscheidet er, ob du weiter so arbeiten kannst oder ob du ersatztätigkeiten machst. dafür musst du dem AG aber die schwangerschaft bekannt geben. da erst dann das mutterschutzgesetz greift.

 
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