Geschrieben von Elke1511, 32. SSW am 25.08.2003, 16:55 Uhr |
Steht Dir auf jeden Fall zu!!! mT
Hallo Sonja,
auf die Haushaltshilfe hast Du in jedem Fall anspruch, solange Du im KH bist, und falls der Arzt es hinterher noch für nötig befindet, auch länger!
Du könntest bis 8 Stunden am Tag eine Hilfe in Anspruch nehmen (nur während der Arbeitszeiten Deines Mannes)und die Hilfe sollte NICHT mit Dir verwandt sein, sonst zahlt die KK nicht. Oder eben, Dein Mann bleibt während dieser Zeit zuhause und bekommt den Verdienstausfall von der KK erstattet. Da bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob er 100% ausgezahlt bekommt. Weil den Fall hatte ich selber noch nicht,.. hier ist immer eine Freundin von mir eingesprungen ;-)
Aber da kannst Du Dich ja noch bei Deiner KK informieren!
Kannst mich gerne anschreiben, wenn Du noch Fragen hast!
Liebe Grüsse
Elke
- Haushaltshilfe von der Krankenkasse - sojule, 33. SSW 25.08.03, 15:39
- Steht Dir auf jeden Fall zu!!! mT - Elke1511, 32. SSW 25.08.03, 16:55
- Re: Haushaltshilfe von der Krankenkasse - Fledermaus, 13. SSW 25.08.03, 18:22
- Re: Haushaltshilfe von der Krankenkasse - blitzschwalbe, 31. SSW 25.08.03, 19:44
- aber nur von der geset6zlichen. Private zahlen teilweise nicht ot - TineS, 31. SSW 25.08.03, 22:57
In der 8SSW und es prasseln Job angebote....HILFE
@ Ansa: französische Namen
Welche staatlichen Zuschüsse kann man wo beantragen?
Für Heidrun. @dadine - französische Namen klingen?
29.zt, keine mens, keine ss-anzeichen
Zuckertest
Bonjour DAdine
Etwas peinlich. Frage wegen Ausfluss
Schmerzen wie Muskelkater - was ist das? Bitte um Hilfe!