Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sojule, 33. SSW am 25.08.2003, 15:39 Uhr

Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Hallo!

Ich bekomme ja Mitte Oktober mein drittes Kind. Habe schon 2 Töchter im Alter von 6 und 7 Jahren. Jetzt habe ich gehört, daß man von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes bekommen kann oder halt der Ehemann die Kinder betreut und den Verdienstausfall von der KK bezahlt bekommt?
Wer von Euch hat den Erfahrungen damit und kann mir darüber berichten?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antwort!

Liebe Grüße

Sonja

 
4 Antworten:

Steht Dir auf jeden Fall zu!!! mT

Antwort von Elke1511, 32. SSW am 25.08.2003, 16:55 Uhr

Hallo Sonja,
auf die Haushaltshilfe hast Du in jedem Fall anspruch, solange Du im KH bist, und falls der Arzt es hinterher noch für nötig befindet, auch länger!
Du könntest bis 8 Stunden am Tag eine Hilfe in Anspruch nehmen (nur während der Arbeitszeiten Deines Mannes)und die Hilfe sollte NICHT mit Dir verwandt sein, sonst zahlt die KK nicht. Oder eben, Dein Mann bleibt während dieser Zeit zuhause und bekommt den Verdienstausfall von der KK erstattet. Da bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob er 100% ausgezahlt bekommt. Weil den Fall hatte ich selber noch nicht,.. hier ist immer eine Freundin von mir eingesprungen ;-)
Aber da kannst Du Dich ja noch bei Deiner KK informieren!
Kannst mich gerne anschreiben, wenn Du noch Fragen hast!
Liebe Grüsse
Elke

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Re: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Antwort von Fledermaus, 13. SSW am 25.08.2003, 18:22 Uhr

ich hatte mir kürzlich den Fuß gebrochen. Da ich meine Kleine (8Monate) mit Krücken nicht gut versorgen konnte blieb mein Freund zu hause. Er erhielt sein Gehalt dann von der Krankenkasse. Das werde ich auch nutzen, wenn der Nachwuchs kommt. Steht einem zu und ist praktischer als ne fremde Haushaltshilfe.

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Re: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Antwort von blitzschwalbe, 31. SSW am 25.08.2003, 19:44 Uhr

Wenn man die selbstbeschaffte Haushaltshilfe bis zum 2.Grad mit der Versicherten verwandt ist, dann bekommt man - glaube ich - z.B. nur bescheinigten Verdienstausfall und Fahrkosten.
Das ganze wird dann auch noch begrenzt auf einen best. Satz. Oder es wird wie das Kinderpflegekrankengeld berechnet.
Frag am besten Deine KK!

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aber nur von der geset6zlichen. Private zahlen teilweise nicht ot

Antwort von TineS, 31. SSW am 25.08.2003, 22:57 Uhr

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