Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von S-a-m-m-y, 19 +6. SSW am 25.08.2003, 8:55 Uhr

Nochmal Namensrecht

Hallo!

Also ADOPTIEREN muss ein leiblicher Vater sein eigenes Kind NIE!

Wir haben es erst nach unseren drei gemeinsamen Kindern auf´s Standesamt geschafft.
Vorher hatten die Kinder meinen Mädchennamen als Nachnamen.
Bei der Hochzeit waren die Kinder dann 6 Monate, 2 Jahre und 6 Jahre alt.
Es gab lediglich eine NAMENSÄNDERUNG,
und ins Stammbuch wurden neue Geburtsurkunden mit dem gemeinsamen Familiennamen eingetragen.

Ich selbst wurde auch unehelich geboren und meine Mutter hat, als ich ein Jahr alt war, geheiratet. Allerdings NICHT meinen leiblichen Vater, und trotzdem wurde mir dieser neue gemeinsame Familienname überschrieben.
Das ging auch wieder OHNE Adoption!

LG
manuela

 
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