Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Murml, 39. SSW am 24.08.2003, 21:51 Uhr

Nochmal Namensrecht

Hallo Mädels!
Mein Freund und ich haben gemeinsames Sorgerecht beantragt. Ich möchte, dass das Baby erst mal meinen Nachnamen bekommt. Sollten wir heiraten, bekommt der Kleine dann automatisch den Familiennamen, oder ist das was Komplizierteres?
Danke!
LG
Ingrid

 
10 Antworten:

Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von hanni30, seit 6.6. nix mehr . SSW am 24.08.2003, 22:00 Uhr

soweit ich weiß, behält euer kind zunächst deinen namen. dein freund kann es dann sozusagen adoptieren oder aber es kann ab einem bestimmten Alter selber entscheiden welchen namen es haben möchte.
wenn ihr euch wegen des familiennamens schon einig seid: warum bekommt es nicht gleich den namen den ihr in erwägung zieht?

lg
hanni

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von MarvinsMum, nicht mehr. SSW am 24.08.2003, 22:09 Uhr

Hallo,

bei meinen Nachbarn ist das im Moment der gleiche Fall.
Die Tochter bekam nach der Geburt den Namen der Mutter. Jetzt heiratet die Mutter den Vater und das Kind bekommt automatisch den "neuen" Familiennamen.

Gruß

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von TineS, 31. SSW am 24.08.2003, 22:10 Uhr

hallo,

also ich muß kurz widersprechen, nur wenn ihr heiratet wenn dein kind älter als 3 ist, dann muß er seine eigenen t ochter adoptieren, außer es ändert sich was an dem recht.

Eine Heirat alleine macht nicht den namen des kindes aus. Wie es allerdings beim leiblichen vater aussieht weiß ich nicht sicher. Kenne nur fälle wo der Namen dann geändert werden mußte, aber es beantragt werden mußte.

viele grüße

tine

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von MichaB, nix mehr. SSW am 24.08.2003, 22:37 Uhr

Hallo Ingrid,

Dein Baby kriegt "automatisch", sprich, wenn Ihr nix anderes beantragt, Deinen Namen. Die Kinder folgen dem Namen der Mutter bis zum 5.Lebensjahr. Sprich, egal ob Du den Papa oder Herrn Meier oder Herrn Müller heiratest, wenn Du seinen Namen annimmst, kriegt den Dein Kind auch.

Hat mir die Standesbeamtin im November nochmal erklärt. Ich hab den Papa geheiratet ;-) , unser 1.Kind ist jetzt "legitimiert" und erscheint immer als ehelich und mit unser aller Familiennamen, als wäre es nie anders gewesen. Von Geburt an hatte er erst meinen Namen.

Viele Grüße und schönen Endspurt
Micha

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@MichaB

Antwort von Murml, 39. SSW am 24.08.2003, 22:42 Uhr

Hi Micha!
Danke erstmal! Hat Dein Kleiner dann auch eine neue Geburtsurkunde bekommen?
LG
Ingrid

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von Miju, 17. SSW am 24.08.2003, 23:08 Uhr

Hi Ingrid,

meine Tochter hat nach der Geburt meinen Namen bekommen, mein Mann und ich haben geheiratet als sie 14 Monate alt war. Adoptieren mußte er sie nicht, er hatte die Vaterschaft ja anerkannt, er ist auch der Leibliche Vater von ihr.

Mein Mann hatte auf dem Standesamt, vor der Trauung, nur unterschrieben, mit meinem Einverständnis, das meine Tochter seinen Namen annimmt.

LG
Miju

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Tine hat recht ..mt

Antwort von Käferchen, 4. SSW am 25.08.2003, 8:16 Uhr

Nach 3 Jahren, wenn das Kind den Namen der Mutter bekommen hat und der Vater die Vaterschaft nicht offiziell angenommen hat (auf dem Jugendamt) dan muss das Kind adoptiert werden.
Ihr könnt eine Vaterschaftsvoranerkennung machen, da könnt Ihr dann eintragen wie der Nachname Eures Kindes sein soll. Wollt Ihr ihn später ändern bei der Hochzeit müsst Ihr allerdings Gebühren bezahlen...Ihr kennt doch die Ämter ..lassen keine Gelegenheit aus um Kohle zu machen :c(

Wenn Ihr sowieso heiraten wollt und Euch sicher seid würd ich Euch raten dem Kind gleich Papas Nachnahmen zu geben.

Wünsch DIr eine schöne Geburt
lg Käferchen

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von S-a-m-m-y, 19 +6. SSW am 25.08.2003, 8:55 Uhr

Hallo!

Also ADOPTIEREN muss ein leiblicher Vater sein eigenes Kind NIE!

Wir haben es erst nach unseren drei gemeinsamen Kindern auf´s Standesamt geschafft.
Vorher hatten die Kinder meinen Mädchennamen als Nachnamen.
Bei der Hochzeit waren die Kinder dann 6 Monate, 2 Jahre und 6 Jahre alt.
Es gab lediglich eine NAMENSÄNDERUNG,
und ins Stammbuch wurden neue Geburtsurkunden mit dem gemeinsamen Familiennamen eingetragen.

Ich selbst wurde auch unehelich geboren und meine Mutter hat, als ich ein Jahr alt war, geheiratet. Allerdings NICHT meinen leiblichen Vater, und trotzdem wurde mir dieser neue gemeinsame Familienname überschrieben.
Das ging auch wieder OHNE Adoption!

LG
manuela

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Re: Nochmal Namensrecht

Antwort von PetraE, 7. SSW am 25.08.2003, 8:59 Uhr

genau, wir wollen morgen das aufgebot bestellen. auf telefonische anfrage, welche unterlagen wir benötigen, wurde uns unter anderem auch gesagt, dass die jungs bei eheschliessung automatisch den familiennamen bekommen.

lg petra mit max und vincent

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Danke @all für die Infos!!! o.t. & lg

Antwort von Murml, 39. SSW am 25.08.2003, 14:53 Uhr

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