Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AnneMay, 22. SSW am 31.10.2023, 14:09 Uhr

Mutterschutz

Moin, wie wird eigentlich der Anfang von Mutterschutz bestimmt. Was macht man eigentlich um den Stein ins Rollen zu bringen? Mein Arbeitgeber weiß schon, wann der Geburtstermin ist, KK melde ich die Schwangerschaft in paar Wochen. Wie passiert des überhaupt? Muss ich Personalbüro belästigen oder macht es die KK?

 
4 Antworten:

Re: Mutterschutz

Antwort von Okiravomblumenkamp am 31.10.2023, 14:44 Uhr

Für den Arbeitgeber gibt es ja meistens die Bestätigung der Schwangerschaft ziemlich am Anfang.
Da steht der Mutterschutz schon drin.
Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor errechneten Entbindungstermin. Und der wird ja in den ersten drei Monaten festgelegt.

Kurz vor Mutterschutz bekommst du einen schein für die Krankenkasse. Den musst du ausfüllen und der Krankenkasse einreichen. Ich hab daraufhin nochmals Unterlagen zum ausfüllen bekommen und 3 Tage später hatte ich direkt das erste Geld auf dem Konto.

Das ist dann das Mutterschaftsgeld Teil 1. bis zum errechneten Entbindungstermin. Wenn du dann das Kind geboren hast, meldet Du das mit der Geburtsurkunde. Danach gibt es Teil 2 ausgezahlt.

Mein Arbeitgeber hat mir mit Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt die Unterlagen für Elternzeit mitgeschickt (und Verhaltensregeln in der Schwangerschaft bei uns im Betrieb, also Thema Mehrarbeit, reisetätigkeiten usw). Also war meinen Ag sofort klar, wann ich in den Mutterschutz gehe. Den Rest klären die auch mit der KK (also wenn noch Geld aufgestockt wird). Die KK zahlt ja nur 13 Euro pro Kalendertag.

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Re: Mutterschutz

Antwort von Ninchen321 am 31.10.2023, 14:49 Uhr

Der VET gibt den Beginn des Mutterschutzes an.
Also 6 Wochen vor ET beginnt automatisch dein Mutterschutz.
Das macht der AG von selbst.

Die Krankenkasse musst du i.d.R. nichmal informieren bzw du musst dort das Mutterschutzgeld beantragen.

Bei meiner Krankenkasse ging das Online.
Dazu stellt dir deine FA kurz vor Beginn des Mutterschutzes auch nochmal eine Bestätigung der Schwangerschaft für die Krankenkasse aus.
Diesen Zettel (Bestätigung) schickst du dann zu deiner Krankenkasse mit dem Antrag des Mutterschutzgeldes.
Die Krankenkasse überweist dir dann die ganze Summe für die nächsten 6 Wochen.

Wenn das Baby geboren wurde, beantragst du dann Teil 2 des Mutterschutzgeldes bei deiner Krankenkasse.
Diesmal für die nächsten 8 Wochen mit der Geburtsurkunde.

Alle Infos dazu findest du meist auf der Internetseite deiner Krankenkasse.

Bei deinem AG musst du bezüglich Mutterschutz nichts tun.
Spätestens 7 Wochen nach der Geburt musst du aber den Elternzeitantrag bei deinem AG stellen.

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Re: Mutterschutz

Antwort von KielSprotte am 31.10.2023, 16:19 Uhr

So ein Quatsch - EZ musst du 7 Wochen vor Beginn melden, also meist innerhalb von einer Woche nach der Geburt!

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Re: Mutterschutz

Antwort von Okiravomblumenkamp am 31.10.2023, 16:22 Uhr

Nein das stimmt mit dem Elternzeitantrag nicht. Man muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag stellen. Nicht nach Geburt!
Wenn man nach der Mutterschutzfrist nicht wieder arbeiten will als Mutter, muss der Antrag innerhalb einer Woche nach der Geburt abgegeben werden!

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