Geschrieben von Biene1977, 10. SSW am 12.09.2003, 9:32 Uhr |
Mutterschutz
diese sog. besonderen Rechte des Mutterschutzes hast du nicht erst, wenn du es deinem AG mitteilst, sondern sobald du SS bist. Wollt ich nur mal richtigstellen...
Biene
- Schwangerschaft - K1974 12.09.03, 7:15
- Re: Schwangerschaft - Nadinchen24, 29. SSW 12.09.03, 7:23
- Re: Schwangerschaft - K1974 12.09.03, 8:17
- Mutterschutz - Biene1977, 10. SSW 12.09.03, 9:32
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