Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Princess01, 36. SSW am 07.01.2011, 13:39 Uhr

Mutterschutz und Elternzeit

Nein, Du beantragst das Elterngeld so schnell wie möglich nach der Geburt für 12 Monate, zahlen tun sie aber nur 10 Monate, weil ja das Mutterschaftsgeld angerechnet wird und somit kein Anspruch besteht(so erklärte man es uns).
Beim Arbeitgeber reichst du normal 12 Monate ein.

 
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