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Mutterschutz und Elternzeit

Thema: Mutterschutz und Elternzeit

Hallo, heute habe ich mal eine Frage die mich wirkliche brennend interessiert. Also im Mutterschutz bin ich ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in der Zeit bekomme ich ja nun Mutterschhaftsgeld Teil von der KK und der andere vom Arbeitgeber. Nun zur Frage ... kann ich wenn mein ET der 21.1 ist und mein Baby da geboren wird Elterngeld erst ab dem 20.3 also nach den 8 Wochen MuSchu beantragen? Weil man sagt ja es stehen einen 12 Monate zu bzw. man nimmt 12 Monate Elternzeit ... das würde ja so gar nicht stimmen wenn man Elterngeld sofort ab Geburt beantragt dann wären es doch nur 10 Monate. Versteht ihr mich? Es ist irgendwie ein Thema hm das verstehe ich nicht so wirklich. Es geht mir halt jetzt auch darum, das ich beim Arbeitgeber angeben muss wie lange ich zu hause bleibe ... würde ich es so machen wie oben beschrieben würde ich ja 14 Monate zu Hause bleiben anderseits ja nur 12 ...

von tirg am 07.01.2011, 13:34



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Nein, Du beantragst das Elterngeld so schnell wie möglich nach der Geburt für 12 Monate, zahlen tun sie aber nur 10 Monate, weil ja das Mutterschaftsgeld angerechnet wird und somit kein Anspruch besteht(so erklärte man es uns). Beim Arbeitgeber reichst du normal 12 Monate ein.

von Princess01 am 07.01.2011, 13:39



Antwort auf Beitrag von tirg

Ne, da kommst Du nicht drum herum! Die Elternzeit muss die Mutter nach der Geburt antreten. Somit bekommst Du 8 Wochen Mutterschaftsgeld und die restlichen 10 Monate Elterngeld! Find das auch Beschiß! Schließlich heißt es 12 Monate Elternzeit und Elterngeld! Aber so spart der Staat eben 2 Monate! Hab mich darüber schon bei meiner Großen genervt! Andererseits kann man ja froh sein, dass wir überhaupt die Möglichkeit von Elternzeit und Elterngeld haben! Grüßle, Bine 10+6

von Bine774 am 07.01.2011, 13:43



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wie die anderen schon sagten. Das wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Elternzeit beginnt aber mit der Geburt. (-: Blöd, aber wahr.

von blessed2011 am 07.01.2011, 13:58



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für eure schnellen antworten. Also ist es so wie ich es mir schon fast gedacht habe ... der Staat spart mal wieder .. wie immer und beschi.. finde ich es auch aber es ist ja nun dann nicht zu ändern. Somit weiß ich jetzt aber wie ich was zu beantragen habe und werde den Elterngeldantrag gleich nach der Geburt stellen für 12 Monate und dieses dann auch so beim Arbeitgeber angeben. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe

von tirg am 07.01.2011, 14:04



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Ich bekomme ja von der Krankenkasse nix, bekomme ich dann trotzdem erst nach dem Mutterschutz Elterngeld?? LG

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 14:58



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Wenn du nicht berufstätig bist und somit auch kein Mutterschaftsgeld bekommst, erhälst du das Elterngeld ab der Geburt deines Kindes und nicht erst nach dem "Mutterschutz", denn Mutterschutz gibt es ja bei Nichtberufstätigen, sprich Hausfrauen, nicht. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 07.01.2011, 15:15



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Hallo ich hatte schon mal Elternzeit und die Beginnt ab der Geburt also mein Kind ist am 13.05.08 zur Welt gekommen und ich hatte nur ein Jahr mußte an den 1. Geburtstag wieder arbeiten. Man sollte vorher genau überlegen wie lange man zu Hause bleibt schon alleinen wegen Betreuungsplätzen wir hatten einige Schwierigkeiten. Mein Mann wollte auch zu Hause bleiben die 2 Mon. aber konnte nicht direkt an meinen Elternzeit sondern erst 2 Mon. später. Er hat kein Elterngeld bekommen er ist zwar trotzdem zu Hausw geblieben aber ohne Geld das war ziemlich schwierig. Der Mutterschutz würd als Elterngeld berechnet also so schnell wie möglich wegschicken das dauert einen weile. Ich du verstehst es jetzt einbischen Elterngeld ist echt eine Schwierige Sache. Alles Gute LG

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 16:09