Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LeniJonte, 22. SSW am 17.04.2020, 10:05 Uhr

Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

hallo ihr lieben,

kennt sich hier jemand mit Jura aus? habe schon der expertin hier geschrieben, weiß aber nicht wann sie antworten wird. aber vll kennr sich ja jemand von euch mit Jura aus.

Unterhaltspflicht Ehemann zu rechtlichem kind wenn nicht der biologische vater
Nicola Bader, Rechtsanwältin
Frage an
Nicola Bader, Rechtsanwältin

Frage:

Guten Tag,

ich befinde mich in folgender Situation.

Verheiratet seit 2014
Ende des Trennungsjahres 01.12.2019

Schwanger geworden von anderem mann bin ich im november 2019

scheidungsantrag hat mein mann ende letzten jahres eingereicht

Mein Kind kommt im august zur welt.

Wahrscheinlich klappt das mit der scheidung nicht bis august wegen corona? wie realistisch sehen Sie das?

Wenn ich dann im August noch verheiratet bin, hat mein Kind dann auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Nochmann?

Oder wenn ich dann wahrheitsgemäß sagen muss, er hat es nicht gezeugt, erlischt dann der anspruch?

das jobcenter verlangt von mir dass ich kindesunterhalt einfordere

woher der kommt ist mir eigentlich egal solange das rechtlich möglich ist

müsste der kindesunterhalt meinem Nochmann dann irgendwann zurückgezahlt wird wenn der wahre vater ermittelt wird?

der wahre vater wird es nicht freiwilig tun, deswegen zieht sich das erstmal.

oder muss meinem nochmann der unterhalt für das ihm fremde kind nicht erstattet werden und er hat pech gehabt?

wie lange dauert so eine anfechtung überhaupt?

würde mich interessieren, seinen anwalt kann ich ja nicht fragen, der ist ja der vom gegner

lieben gruß

 
45 Antworten:

Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Carinchen1105, 23. SSW am 17.04.2020, 10:12 Uhr

Wieso sollte ein Mann das bezahlen? Ich würd es nicht tun und die Vaterschaft nicht anerkennen.
Da du bestimmt weisst, mit wem du geschlafen hast wirst du ihn angeben. Streitet er ab halt mit beweis vom Vaterschaftstest und schon haben die ihn. Da kann er sich nicht vor drücken.
Denke mal gibt dann solange vom Amt den Unterhalt .

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 10:31 Uhr

mein mann muss die vaterschaft nicht extra anerkennen, er ist durch unsere ehe automatisch der vater vorm gesetz

ob er es gezeugt hat ist (erstmal) nebensächlich

ich will nur wissen ob er erstmal unterhalt zahlen muss, dass ich keinen finanziellen nachteil habe, solange der wahre vater ermittelt wird

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 10:33 Uhr

wo es das geld erstmal hergibt ist mir ganz egal

wenn es das amt zahlt auch gut

ich hoffe nur es zahlt irgendwer

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Nebahat am 17.04.2020, 10:58 Uhr

Das Amt zahlt deutlich weniger.

Trotzdem muss ein Vater angegeben werden.
Das Amt holt sich das Geld iwann wieder.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Carinchen1105 am 17.04.2020, 11:17 Uhr

Klingt so, ich will nur das Geld, der Rest ist mir egal... wie wäre es beim Jugendamt anzurufen und direkt zu fragen?

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von karamell-keks am 17.04.2020, 11:43 Uhr

Du willst also Geld von einem Mann, von dem du dich scheiden lässt und der nicht der Vater ist? Krass.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von ELLIUM am 17.04.2020, 11:56 Uhr

Du gibst beim dem Amt und Jobcenter den richtigen Vater (Erzeuger) an, ob er das will oder nicht. Dann bekommst du vorübergehend Geld vom Amt, bis klargestellt ist, ob die Vaterschaft vorliegt (Vaterschaftstest). Du hast eine Mitwirkungspflicht, dementsprechend musst du die Daten über den Vater bekannt geben und selbst einen Vaterschaftstest zustimmen. Wenn das nicht der Fall ist bekommst du gar nichts.
Dein Nochmann hat mit der Sache gar nichts zutun. Der ist ja sicher auch nicht blöd und wird die Vaterschaft abstreiten. Ich würde niemals jemanden zahlen lassen, wenn er nicht auch der Erzeuger ist.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Marymary1234, 28. SSW am 17.04.2020, 12:01 Uhr

Da gebe ich ELLIUM vollkommen recht. Es ist deine Pflicht den erzeuger des Kindes anzugeben. Ihr befindet euch in Trennung. Dein Mann ist nicht verpflichtet, nur weil ihr aktuell noch verheiratet seit für ein Kind auszukommen welches nicht seines ist. Ich finds ganz schön krass das du versuchst im dem Sinne deine "exmann" abzuzocken. Du hast für das Kind kein Anspruch auf Unterhalt von deinem noch mann sondern vom erzeuger oder eben vom zuständigen Amt.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Inena am 17.04.2020, 12:25 Uhr

Mal von ganzen moralischen Standpunkt abgesehen, der noch Ehemann ist automatisch der Vater. Da kann er erstmal abstreiten so viel er mag.
Rein rechtlich gilt dieses Kind als ehelich, somit ist der Ehemann der eingetragene Vater.

Wenn dann die Ehe geschieden ist, das Kind geboren ist... Ja dann kann er die Vaterschaft anfechten und der korrekte Vater wird ermittelt werden.
Aber die Mühlen der Justiz sind erstmal sehr langsam.
Bis dahin hat der Ehemann alle Rechten und eben auch Pflichten. Insofern stimmt die Aussage, dasss er damit nichts zu tun hat, so nicht.

Mag jetzt vom subjektiven rechtsempfinden ungerecht sein, ja, ist aber so.

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Re: Nein, weil...

Antwort von Lillimax am 17.04.2020, 12:41 Uhr

Früher musste der Mann für ein innerhalb der Ehe geborenes Kind zahlen, egal ob es seines war oder nicht. Heute kann er einen Vaterschaftstest verlangen. Ergibt der Test, dass er NICHT der Vater ist, muss er auch nicht zahlen.

Ganz simpel. Leider keine Chance auf Cash für Dich! Und das ist auch richtig so.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 13:07 Uhr

krass ist wie der ehemann mich abgezockt hat aber das wisst ihr natürlich nicht

und dass ich den wahren vater nicht nennen will habe ich nie geschrieben

aber solange der das abstreitet und das verfahren läuft muss ja mein kind von irgendwem unterhalt bekommen

wer den zahlt das ist mir tatsächlich egal da könnt ihr gerne mit dem moralischem zeigefinger auf mich zeigen

solange ich mich rechtlich korrekt verhalte und keine falschangaben mache nehme ich jedes geld was mir rechtlich zusteht

und die sache mit dem moralischem lasst mal gut sein, ihr kennt meinen tollen ehemann nicht. was der abgezogen hat alles wenn ich das aufschreiben würde, säße ich morgen noch hier

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Re: Nein, weil...

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 13:10 Uhr

ja bis der test aber durch ist und das gericht ihr urteil darüber gefällt ist gibt es wohl schon cash

das geht nämlich nicht von heute auf morgen

grade jetzt wegen corona stockt alles

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 13:13 Uhr

richtig erkannt

den männern war es auch scheissegal was mit mir ist und mein nochmann hat auch ordentlich geld kassiert von mir

ich denke nur noch an mein kind

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Maiwunder2015, 31. SSW am 17.04.2020, 13:28 Uhr

Dein Mann wäre schön dumm wenn er Zahlt so eine (Ex)Frau ist auch kein Geschenk..

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Johidesi am 17.04.2020, 13:56 Uhr

Sehe ich auch so...

Alleine die Art und Weise "mir egal wo der Cash her kommt".
Man könnte meinen, das Kind ist nur fürs Geld entstanden.

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Neuer Nick, alte Geschichte !!

Antwort von Galaxie am 17.04.2020, 14:30 Uhr

Weiß nicht wie oft sie das noch hier fragen will.

Nein, der EX-Mann wäre schön blöd, Unterhalt zu zahlen für ein Kind, welches NACH dem Trennungsjahr zur Welt kommt.

Es heißt ja, TrennungsJAHR - getrennt von Tisch und Bett !

Tja, diese Geldquelle kannste knicken

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Sangara am 17.04.2020, 14:37 Uhr

Mein Gott, ihr kennt die Frau und deren Geschichte noch nicht einmal richtig und zieht schon wieder Bewertungen vom feinsten ab.
Sie stellt eine Frage und ihr zieht eure Schlüsse und wertet ab, anstatt einfach mal die Frage zu beantworten. Eigentlich seid ihr genauso schlimm, wie eure nicht zutreffende Moralvorstellung.

Vielleicht geht's auch einfach erstmal um die finanzielle Absicherung fürs Kind, was in dem Fall ja wohl gar nichts für die Situation kann? Da wäre mir als Mutter am Anfang auch erstmal egal, woher das Geld fließt. Im Nachhinein wird durch einen Vaterschaftstest doch eh alles klar gestellt und die Gelder so zurückgezahlt wie es sein soll.

Ich kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiß nur, dass der Ehemann erstmal eingetragener "Vater" für das Kind ist. Er muss halt dann durch einen Vaterschaftstest nachweisen, dass dem nicht so ist. Wie das dann mit den Zahlungen und so weiter funktioniert weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Pandababy1402 am 17.04.2020, 15:36 Uhr

Schämst du dich nicht ?
Das du verlangst das dein nochmann zahlen soll obwohl er nicht mal der Vater ist ?? Peinlich sowas..

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 16:36 Uhr

nö ganz und gar nicht
(siehe oben)

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Goldi79 am 17.04.2020, 16:45 Uhr

Wer eine solche Frage stellt, muss damit rechnen, dass kritische Äußerungen kommen. Hat ja jeder mehr oder weniger ein Moralempfinden.

Egal, was der Typ in der Ehe gemacht hat, er ist nicht der Vater und sollte auch nicht dafür zahlen müssen. Punkt. Wie wäre es, selbst für die finanzielle Absicherung des Kindes zu sorgen OHNE auf Unterhalt oder staatliche Unterstützung zu hoffen?!

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Sangara am 17.04.2020, 17:59 Uhr

Ja, die nächste Voreingenommenheit. Vielleicht gibt es Gründe, weswegen man mal auf den Staat angewiesen ist und sich schwanger vielleicht einen neuen Job zu suchen ist nicht gerade einfach und aktuell sowieso nicht.
Woher nehmt ihr das Recht, über andere urteilen zu müssen, nur weil das Internet so schön anonym ist?
Und die Frage beantwortet hat keiner.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Goldi79 am 17.04.2020, 18:40 Uhr

Sorry, aber für einen Thread, der „Mein Ehemann kann der Zahlen für fremdes Kind?“ heißt zwingt mich dazu, meine persönliche Meinung zu äußern. Sowas regt mich auf. Hast du etwa keine Schmerzgrenze? Nimmst du alles hin und blendest jedwede Moral aus? Im richtigen -nicht anonymen Leben- würde ich mich genauso kritisch dazu äußern.

Aber nu is ja auch egal. Geht ja hier nicht um dich oder mich.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Jojo87 am 17.04.2020, 20:09 Uhr

Krass, wie unverschämt man sein kann. Egal was vorher war, will man sich auf das gleiche Niveau begeben? Selbst wenn der Ex ein paar Monaten zahlen sollte, bis die ganze Vaterschaftsklärung durch ist, wird man das Geld danach ja sicher zurückzahlen müssen.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 20:27 Uhr

@ Goldi79


ohhh du bist ja gaaaaaaanz schlau

du weißt schon, dass man dem kind seinen unterhalt nicht verwehren kann?

ja klar auf kindesunterhalt verzichten/nicht drauf zu "hoffen"

lächerlich

schlau bist du

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 20:30 Uhr

krass wie unverschämt du bist, da du meinem kind anscheinend seinen unterhalt verwehren würdest der ihm rechtlich zusteht

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 20:31 Uhr

wenn er zahlen MUSS dann MUSS er das hat mit dummheit überhaupt nix zutun

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Re: Neuer Nick, alte Geschichte !!

Antwort von LeniJonte am 17.04.2020, 20:33 Uhr

rechtlich MUSS er erstmal

auch wenn das kind NACH dem trennungsjahr zur welt kommt

wichtig ist nur die rechtskräftige scheidung

ich hoffe nur dass ihm die monate nicht erstattet werden wo er zahlen muss

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Jojo87 am 18.04.2020, 7:20 Uhr

Aber doch nicht von jemandem, der mit diesem Kind NICHTS zu tun hat oder würdest du für ein fremdes Kind Unterhalt zahlen? Ganz bestimmt, wo du so ein netter Mensch zu sein scheinst

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 18.04.2020, 7:27 Uhr

ich glaube du hast es immer noch nicht begriffen!

was jemand will möchte und gerne hätte ist doch in diesem fall komplett egal!

wenn er der rechtliche vater ist und zahlen muss dann MUSS er.

wenn ich ein mann wäre und eine frau geheiratet hätte die ein kind von einem anderen mann bekommt müsste auch ich zahlen dafür (bis gegenteiliges entschieden wurde durch das gericht)

was hat das bitte mit "netter mensch sein zu tun"

das man ihm das hinterher ggf zurück zahlen muss also der biologische vater, wenn der ermittelt wurde, dass ist eine andere sache

und DAS war ja auch meine einzige frage! die leider hier die wenigsten beantwortet haben, weil sie es bsp. nicht wusten wie eine rückzahlung aussieht aber mussten trotzdem ihren moralischen mimimi zeigefinger heben :-D obwohl sie meinen "ehemann" überhaupt nicht kennen und natürlich jetzt davon ausgehen dass ich die gaaaaaanz böse fastexfrau dessen bin, die ihn ausnimmt

BTW
ich musste dem so viel "nebenkosten" abdrücken als wir noch zusammen gewohnt haben, jetzt habe ich mehr geld trotz hartz4 als damals als ich noch gearbeitet habe und er mein geld mit "verwaltet" hat

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Re: Nein, weil...

Antwort von Felica am 18.04.2020, 11:50 Uhr

Und wann wird in Zeiten von Corona die Anhörung vor Gericht dafür sein? Glaubst du das passiert schneller als die Scheidung in dessen Zuge man das direkt angehen könnte?

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Felica am 18.04.2020, 11:57 Uhr

Nö, aber man könnte sich einen Mann suchen von dem man schwanger wird von dem man dann auch sicher sein kann das er zahlt.

Wie ich an anderer Stelle schrieb, der Ehemann wird erst einmal zahlen müssen. Außer der echte Kindsvater sagt, wir lassen das mit der Geldschieberei und zahlt von Anfang an. Dem Amt ist es, genau wie dir scheinbar, egal wer zahlt. Hauptsache irgendwer zahlt. Die kürzen eh einfach den Satz entsprechend. Sind also direkt raus. Den ja, du könntest auch sagen ich verzichte drauf bis zur Klärung. Aber drauf verzichten und dann dafür staatliche Mittel kassieren wollen, das geht eben nicht.

Aber bei deinem Händchen bei der Männerwahl bleibt da eher vom Schlimmsten auszugehen. Dein Noch-Ehemann scheint ja dich scheiße behandelt zu haben, also rächst du dich einfach mal. Dein Typ der dich jetzt geschwängert hat steht aber nicht mal zu seinem Kind und seiner Verantwortung. Den wenn es nur um die Frage eines DNA-Nachweises geht weil er dir nicht traut, das könnte man recht formlos nach der Geburt privat klären. Hat zwar vor Gericht erst einmal keinen Bestand aber Klarheit hätte er dann erst einmal.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Felica am 18.04.2020, 12:06 Uhr

nein, die wenigsten menschen welche ich kenne wären so asozial und moralisch verwerflich das sich sich im Wissen das der Mann definitiv nicht der Vater ist, erst einmal an den Noch-Ehemann halten würden. Eher würde man wohl den leiblichen Vater in den Hintern treten und den die Hölle heiß machen. Um zu dem Kind zu stehen braucht es nämlich keine Eintragung in der Urkunde, jeder echte Mann mit entsprechender moralischer Grundeinstellung würde das von sich machen. Der Rest taugt nichts.

Wobei ich persönlich der Meinung bin man schließt erst eine Partnerschaft, samt eben auch Scheidung ab, bevor man sich vom nächsten schwängern lässt. Zeit genug war ja vorhanden.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Ruto am 18.04.2020, 12:23 Uhr

Und womöglich kann er sich einen Teil des Geldes im Nachhinein sowieso zurück holen, aber da kenne ich mich rechtlich nicht genug aus.
Trotzdem sehe ich das auch so. Moral hin oder her - du und dein Kind braucht Geld, müsst existieren. Wenn sich auf die Schnelle keine andere Möglichkeit finden lässt, ist eben der Noch-Ehemann dran.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 18.04.2020, 12:51 Uhr

du vergisst dabei den corona-faktor

die gerichte arbeiten zurzeit nicht so wie sonst!

außerdem kann man sich doch schwängern lassen auch wenn man noch mit einem anderen verheiratet ist.

was kann das kind dafür?

der gesetzgeber hat es den frauen auch nicht "verboten" schwanger von einem anderen als dem ehemann zu werden, schon gar nicht wenn der Ehemann einen betrogen hat mit einer 54jährigen arbeitskollegin

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 18.04.2020, 13:03 Uhr

@ Felica

dein zitat

"Den ja, du könntest auch sagen ich verzichte drauf bis zur Klärung."

ich KANN gar nicht auf kindesunterhalt verzichten, dass jobcenter verlangt von mir dass ich kindesunterhalt nehme für das kind weil das "vorangige leistungen zur sicherung des lebensunterhalts sind" noch vor hartz4

die vom jobcenter würden richtig ärger machen wenn ich jetzt so edel wie ein samariter wäre und auf unterhalt von meinem armen exmann verzichte! er ist rechtlich nunmal der der zahlen MUSS (bis der wahre vater vom gericht ermittelt wird)

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 18.04.2020, 13:06 Uhr

auch leute die kein hartz4 beziehen dürfen nicht auf kindesunterhalt verzichten, das ist doch ein grundrecht des kindes oder wie?

manche verzichten wohl (was ich natürlich überhaupt nicht nachvollziehen kann) auf unterhalt vom ehemann oder vater aber dss ist gesetzlich trotzdem nicht richtig

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von LeniJonte am 18.04.2020, 13:09 Uhr

was meinst du mit "zeit genug war ja da"

ende des trennungsjahres war erst letztes jahr im dez.

und dann hat mein mann auch gleich scheidungsantrag gestellt

dann kam corona dazwischen

keiner kann was dazu!!
ich verzichte doch nicht auf ein von mir geliebtes kind nur weil die gerichte so langsam arbeiten, das würde wohö kaum jemand

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Kaddy85, 18. SSW am 18.04.2020, 18:47 Uhr

Du hast diesen Mann doch mal geliebt...??
Sonst hättest du ihn niemals geheiratet..

Ich würde dem leiblichen Vater in den hintern treten und ihn dafür zu Rechenschaft ziehen.‘der hatte ja bei der Zeugung des Kindes genauso viel Spaß wie du.

Also ich würde niemals jemanden anderen dafür zahlen lassen.
Das gehört sich einfach nicht.

Bin schockiert, dass der Gedanke da ist.
Ist doch auch egal wie es damals war und wie es heute ist.

Denk an dich und dein Kind aber auf ehrliche Art und Weise ..
Denn nur so kommt man zu was im Leben.
Woher später der Unterhalt kommt ob vom Vater des Kindes oder vom Staat .. egal, Hauptsache du bekommst dein Geld.

Denk mal darüber nach..

Dein noch Ehemann wird sich das ja auch nicht gefallen lassen.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Ani.Me am 18.04.2020, 22:15 Uhr

Du bist echt krass.
Hast du dich von irgendeinem Typen schwängern lassen in der Hoffnung, dass dein Ex da finanzielle Nachteile hat? Was machst du, wenn die Scheidung bis August durch ist? Weiß dein Noch-Mann von seinem Glück?

Ich finde die Frage auf jeden Fall spannend und bin gespannt was Frau Bader antwortet.
Ich denke es wird so laufen. Kind kommt noch in der Ehe zur Welt, Ehemann ist damit Vater und Unterhaltspflichtig. Der (oder dessen Anwalt) wird sicher dafür sorgen, dass er erstmal NICHT zahlt. Glaubst du, dass er das einfach so macht? Es gibt doch zahlreiche „echte“ Väter, die nicht zahlen, das wird doch ein sicherer Nicht-Vater nicht ohne Widerstand einen Dauerauftrag einrichten.
Wenn’s hart auf hart kommt, müsstest du ihn letztendlich anzeigen.
Gleichzeitig wird der dann Ex-Mann die Vaterschaft anfechten (und gewinnen!) Dann wirst du in 2 teure und zeitintensive Gerichtsverfahren verwickelt sein.

Der Erzeuger des Kindes ist ja bekannt - er wird früher oder später von deinem Noch-Mann auf Regress verklagt werden. Du oder besser das Kind müssen den Unterhalt nicht zurückzahlen, aber der echt Vater! Dann soll er doch lieber direkt zahlen und sich Gerichts- und Anwaltskosten sparen! Er hat das Kind gezeugt, er wird zahlen müssen! Und da dein Noch-Mann juristischen Beistand hat, wird der ihm schon erklären, wie er vorzugehen hat.

Ich an deiner Stelle würde mir also die Kosten sparen und den wahren Vater informieren, dass es für ihn nur noch teurer wird wenn er nicht zahlt!

Dann sagst du dem Jobcenter eben, dass der Vater nicht zahlt. Da wirst du nicht die einzige sein.

Deine Taktik würde nur aufgehen, wenn dein Ex-Mann freiwillig den Unterhalt zahlt bis die Vaterschaft durch das Gericht bestimmt ist und ab dann der Erzeuger übernimmt. Klingt als ob dein Exmann eher in den Knast geht, als für dein Kuckuckskind zu zahlen...

Ich wüsste zu gern wie die Sache ausgeht. Vielleicht kann man es irgendwann bei rtl II sehen?

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Ani.Me am 18.04.2020, 22:44 Uhr

Ist der Noch-Mann der juristische Vater, hat er dann nicht auch das Sorgerecht? Auch nach der Scheidung! Was machst du wenn er den Spieß umdreht um dir eins auszuwischen? Wenn er sich weigert das geteilte Sorgerecht aufzugeben solange du ihn zur Zahlung verpflichten willst?
Wie viele Gerichtsverfahren willst du denn gleichzeitig führen und bezahlen?

Das einzige, wie du ohne enorme zusatzkosten da raus kommst ist entweder härtefallantrag für die Scheidung oder dass ihr drei Beteiligten erwachsenen das vorher klärt - da gibt es dann wohl eine Regelung, dass der leibliche Vater das Kind anerkennen kann obwohl das Kind in der Ehe geboren ist.

Gefühlt befindest du dich auf sehr dünnem Eis. Besonders ohne rechtliche Vertretung... es macht nämlich nochmal einen Unterschied ob das Kind im trennungsjahr geboren ist oder ob die Scheidung schon eingereicht ist. Am Ende wird dein Ex gewinnen, allein schon, weil er juristisch vertreten wird...

aber nochmal, sehr spannende Geschichte!

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Lynn1990 am 18.04.2020, 22:52 Uhr

rechtlich kennst du dich wohl nicht gut aus

wenn mein dann exmann die vaterschaft erfolgreich anfechtet verliert er auch alle rechte wie das sorgerecht und natürlich auch pflichten wie unterhalt zahlen

und bezahlen muss ich schonmal gar nix

ich bin alg 2 empfängerin :-) von daher ist es mir sowas von schnurze wieviele verfahren laufen

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Melissa 85, 6. SSW am 19.04.2020, 0:42 Uhr

War letztes Jahr in der Selben Situation. Hatte mit meinem damaligen Mann zwei Kinder, hatten uns getrennt, Scheidung lief alles noch, wurde schwanger von meinem neuen Partner. Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen, auch sie bestätigte, sollte ich nicht geschieden sein, hat der Noch Ehemann alle Rechte und Pflichten am Kind. Selbst den Ehenamen hätte das Kind bekommen. Ich bin glücklicherweise rechtzeitig geschieden worden

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Ani.Me am 19.04.2020, 8:47 Uhr

Oh du bist clever, neuer Nickname.
Es geht doch im den Zeitraum bis die Vaterschaft festgestellt ist! Erstmal ist es sein Kind und er hat alle rechten und Pflichten. Erst wenn die Vaterschaft gerichtlich abgesprochen wurde verliert er diese.
Melissa spricht da aus Erfahrung.

Dass du die Männer benutzt um Geld zu bekommen ist deine ziemlich hässliche Sache, aber dass du bewusst die Allgemeinheit missbrauchst finde ich abstoßend.

Denkst du bei all dem was du hier schreibst gar nicht an das Kind? Aber wenn du wirklich so bist wie du schreibst, wird das arme Kind eh keine Chance im Leben haben... von wem soll es das lernen? sollen doch alle für dich zahlen. Ich werde nie verstehen wie man sich so stolz durch das Leben schmarotzen kann.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Jojo87 am 19.04.2020, 13:20 Uhr

Stimme dir voll und ganz zu, Ani.me. Ekelhaft, wie sehr sie sich noch freut, dass sie nix zahlen muss, weil sie ja Hartz 4- Empfängerin ist.

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Re: Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Antwort von Wulfgardodin1 am 20.03.2024, 22:56 Uhr

Hallo Ihr Lieben

Ich bin Vater von 3 Kindern und zahle sehr viel Unterhalt. Sogar mehr als die Düsseldorfer Tabelle vorgibt und mein Anwalt sowie das Jugendamt sagen dies sei sogar rechtens da diese Tabelle erstens kein Gesetz ist sondern nur ein Leitfaden ohne gesetzliche Bindungskraft und zweitens weil der Selbsteinbehalt noch nicht erreicht ist. Rein theoretisch könnten die Ex wenn sie es schlau anstellen sogar noch mehr einklagen, da ich mietfrei in dem Haus meiner Ehefrau wohne. Ich behaupte nach 18 Jahren Unterhalt sowie umfangreicher Auseinandersetzung mit dem Unterhaltsrechtes, bin ich zum Experten darin geworden.

Zu der Treaderstellerin:

Ja du hast recht, dein damals noch Ehemann wäre verpflichtet zum Unterhalt. Sogar dann wenn die Vaterschaft zweifelsfrei widerlegt wäre. Dies hätte auch keine aufschiebende Wirkung.

Wenn die Frau ihrem Ex sogar die nächsten 21 bis 30 Jahre eins reinwürgen will kann sie das machen indem sie den echten Vater nicht nennt. Der Ehemann hat nicht das Recht auf Auskunft ihr gegenüber. So war es bisher gewesen. Dies hat zur Folge das wenn die Frau den Namen nicht nennt und der richtige Vater die Annerkenntnis verweigert, der Ex Ehemann trotzdem der rechtliche Vater bleibt mit allem was dazu gehört bisher das das Kind die vollen Ansprüche auf Erbe und Pflichtteil hat.

Das BGH hat nun mittlerweile in einem Fall anders entschieden. Die Mutter ist nun Auskunftspflichtig. Aber nicht weil sie in der Ehe nach dem Grundsatz nach Treu und Glauben verstoßen hat. Denn dieses Recht des Mannes wiegt leichter als ihr Recht der freien Entfaltung wonach sie ihre Intimität nicht offenlegen müsste. Heißt Ihr Recht auf Persönlichkeit würde schwerer wiegen als das Recht des Vaters auf Auskunft ihm gegenüber. Aber: das Recht des Kindes auf das Wissen der Abstammung wiegt wiederum schwerer als ihr Recht auf Intimität. Somit müsste sie Auskunft geben zur Not unter Zwangsgeld und gar Haft.
Die Praxis: hat sie ALG II oder wie es jetzt heisst Bürgergeld kann kein Zwangsgeld auferlegt werden. Und als alleinerziehenden Mutter wird kein Gericht Zwangshaft anordnen. Juckt der Mutter also beides nicht da sie weiss das ihr nix droht wird der Ex Mann der Vater bleiben, denn das Kindeswohl in Form des Unterhaltes wiegt hier schwerer.

Wenn also die Ex Frau den Ex Mann bluten lassen will kann sie das locker!!!!!!

Es gab einen Fall vor vielen Jahren wo die Frau mit dem Vater des Kindes zusammen zog aber angab nicht zu wissen wer der Vater ist. Der Ex musste weiter zahlen denn die Beweislast liegt immer beim Kläger in diesem Falle.

Aber da ja die Scheidung nun durch ist bei der Erstellerin des Treades und der leibliche Vater nun sicherlich zahlt kann ich diese Sätze auch schreiben, nicht das sie das nämlich als wasserdichten Weg nimmt um den Ex für immer bluten zu lassen.

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