Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SEAGLD am 09.10.2013, 16:02 Uhr

@Madleen74

Die Frage ist ob Du einen Beitrag mit Anspruch auf Krankegeld gewählt oder einen ohne.
Der mit Krankengeld ist eben wesentlich höher.
Allerdings bekommt man eben auch 'nur' die Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach ist Schluss. Den Meisten reicht das aber auch, weil sie eh nicht so lange krank sind (kommt ja nun nicht alle Nase lang vor dass man über die 6 Wochen raus kommt).
Und wenn man einen Tarif ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt hat, dann bekommt man auch kein Mutterschaftsgeld. Nur die Einmalzahlung des Bundesversicherungsamtes wie sie auch privat versicherte bekommen.

Der Lohn aus dem Beschäftigungsverbot steht Dir aber dennoch zu. Das ist ein anderer Topf. Umlage U2. Der AG muss den Lohn weiterzahlen den Du bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest, und der AG kann sich die Gelder dann über die Umlage U2 wieder holen.
Das hat nichts mit Anspruch auf Krankengeld zu tun!


LG Sabine

 
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