Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Christine70 am 09.10.2013, 15:54 Uhr

Das steht auf der AOK-Seite

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. wegen geringfügiger Beschäftigung oder Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze und einer bestehenden Privaten Krankenversicherung), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von € 210. Das Mutterschaftsgeld wird in diesem Fall auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt.


Also steht dir mutterschaftsgeld zu !!

 
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