Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Christine70 am 09.10.2013, 16:00 Uhr

das hab ich gefunden

Krankengeld erhalten Sie im Falle einer längeren Erkrankung bis zum 42. Krankheitstag. Dann endet für den Arbeitgeber und auch für Sie als Minijobber die Zahlungspflicht.
Von der Krankenkasse dürfen Sie mangels eigener Beitragszahlungen auch kein Krankengeld erwarten. Einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie eigene Versicherungsbeiträge zahlen.

 
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