Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von uriah am 22.08.2019, 18:04 Uhr

Langer Arbeitsweg

Du hast ganz Recht. Der Anfahrtsweg ist Privatsache und der Frauenarzt hat hier genau genommen nichts zu regulieren. Das MuSchG greift erst ab "Werkstor", und erst ab da kann ein BV ausgestellt werden.

Als Arbeitnehmerin hat man ja selber die Entfernung geschaffen, indem man sich so weit entfernt beworben hat. Da kann der Arbeitgeber nicht verantwortlich gemacht werden.

 
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