Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von uriah am 23.08.2019, 20:17 Uhr

Langer Arbeitsweg

Man kann sich aber prinzipiell aussuchen, wo man wohnt. Näher zur Arbeit....

Die Entfernung hat man in dem Moment geschaffen, wo der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Das Mutterschutzgesetz greift nicht für den Arbeitsweg, sondern nur für den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Am Arbeitsweg kann nur der Arbeitnehmer was ändern - nämlich durch Umzug oder Fahrgemeinschaften etc.

Ich erläutere hier nur die rechtlichen Aspekte. Menschlich versteh ich das Problem durchaus.

 
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