Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nuki123, 23. SSW am 16.06.2008, 11:21 Uhr

jemand ahnung mit dem Beschäftigungsverbot??

Hallo habe letzte woche ein beschäftigungsverot von meiner FÄ erteilt bekommen! Und bin noch in der ausbildung nun wollte ich wissen ob das auch für die Berufschule gilt! Danke für die antworten

 
3 Antworten:

Re: jemand ahnung mit dem Beschäftigungsverbot??

Antwort von sheena am 16.06.2008, 11:37 Uhr

Nein, das gilt nur für die praktische Tätigkeit. In der Berufschule ist nicht das Leben von Mutter und Kind gefährdet.
Dein Arbeitgeber dürfte dir auch einen anderen Arbeitsplatz geben. Das beschäftigungsverbot, gilt nur für den bestimmten Arbeitsbereich.
Lieben gruß Ilka

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Re: jemand ahnung mit dem Beschäftigungsverbot??

Antwort von mamajuli am 16.06.2008, 12:28 Uhr

Hallo,
erkundige Dich bei deinem Arzt, normalerweise wird ja ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn durch die Fortführung der Tätigkeit Mutter und/oder Kind gefährdet sind. Dein Arbeitgeber kann dich nicht einfach auf einen anderen Arbeitsplatz setzen, wenn Du ein Beschäftigunsverbot hast, da muss ich Ilka widersprechen. Ein Beschäftigungsverbot gilt auch immer bis zum Ende der Schwangerschaft, es kann nicht widerrufen werden. Ich bin mir fast sicher, dass Du auch am Unterricht nicht teilnehmen darfst. Dein Gehalt bekommst Du ganz normal weiter, im Normalfall sind Arbeitgeber versichert und zahlen dan auch nicht aus eigener Tasche, sondern bekommen das Gehalt ersetzt. Bis zu einer bestimmten Mitarbeiterzahl sind Arbeitgeber sogar Pflichtversichert, damit sie nicht in wirschaftliche Schwierigkeiten kommen. Ich glaube da ist bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern der Fall. Danach ist die Versicherung freiwillig,
wäre dann Pech des Arbeitgeber, wenn er nicht versichert ist. Gute Auskünfte bekommst Du auch von Deiner Krankenkasse.
Also, denk an Dich und Dein Ungeborenes und nimm Dir was Dir zusteht, das wichtigste das ihr beide die Schwangerschaft gut beendet!
Viel Glück und eine schöne Kugelzeit!
mamajuli

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Re: jemand ahnung mit dem Beschäftigungsverbot??

Antwort von nightnurse3, 18. SSW am 16.06.2008, 13:50 Uhr

Hi,

zuerst @ mamajuli: Ich muß Dir geringfügig widersprechen.Es gibt verschiedene Arten eines Beschäftigungsverbotes.Es gibt auch teilweise, und befristete BV! Selbst mein AG meinte,wenn sich am BV etwas ändert,bitte sofort mitteilen....und ich habe ein generelles BV!

@ nuki123: Ich wieß ja nicht,worauf Dein Arzt das BV stützt.Hättest mal gleich fragen sollen.Es gibt so viele Gründe.Solltest Du z.B. Blutungen oder ähnliches haben,weshalb Du Dich max. schonen mußt,kann es sein,das Du auch nicht zur Schule gehen darfst.Es gibt aber auch viele andere Gründe.Vielleicht meint er auch nur Deine praktische Tätigkeit außerhalb.Am besten Du fragst nochmal nach.
LG

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