Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von shinead am 03.02.2012, 14:34 Uhr

Ist auch richtig so...

Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn der Job nicht zur Schwangerschaft passt. Das kann bei Röntgenassistenten, Erzieherinnen, Chemikantinnen, etc. der Fall sein.
Ein Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber auch "umgehen", wenn er Dir eine andere Arbeitsstelle (z.B. in der Verwaltung) geben kann.
So wird es in unserer Stadt bei den Erzieherinnen gehandhabt. Sobald die Schwangerschaft gemeldet wird, wird frau in der Verwaltung eingesetzt.

Du bist allerdings krank in der Schwangerschaft. Das ist ein Unterschied. Daher gibt es eine Krankschreibung, kein Beschäftigungsverbot.
Hier kann der Arbeitgeber nichts machen, Du bist krank und bleibst zuhause. Eine Krankmeldung ist immer Arbeitsplatzunabhängig.

 
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