Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sunnystar27, 25. SSW am 07.11.2003, 16:10 Uhr

Geburtsnamen

Wer ist auch nicht verheiratet und weiß nicht so recht, ob man den Hausnamen der Mutter oder des Vaters geben soll? Wer hat damit schon Erfahrung , oder einfach nur eine Meinung? In zwei Jahren wollen wir erst heiraten und da ist es irgendwie doof, wenn das Kind einen späteren anderen Geburtsnamen hat, oder?
Würde mich über Eure Meinung freuen.

 
14 Antworten:

wenn...

Antwort von Laura*JEAN*Chyara, 28. SSW am 07.11.2003, 16:26 Uhr

...du möchtest, dass dein Kind den Namen des Vaters trägt, auch wenn ihr noch NICHT verheiratet seid, muss er das Kind schon VOR der Geburt anerkennen, und das beim Standesamt, wenn ihr das Baby anmeldet, vorlegen, dann geht das mit beidseitigem Einverständnis, dass das Baby seinen namen trägt...

Mache ich auch so, denn ich selbst weiß, wie doof das ist, wenn man den Namen später wechselst... Bin selbst so ein "Wechselkind"...

lg, Laura-Marie

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Re: Geburtsnamen

Antwort von JohannaP, 19. SSW am 07.11.2003, 16:27 Uhr

Hallo,

also erstmal ist es ja nicht gesagt, dass sich bei der Heirat der Name des Kindes ändern muss. Ihr seid ja auch nicht verpflichtet, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Wenn Ihr natürlich jetzt schon wisst, dass Ihr das wollt, dann solltet Ihr auch dem Kind diesen Namen geben, alles andere fände ich unpraktisch.

Wir sind verheiratet, haben aber jeder seinen Namen behalten. Für den Namen des Kindes haben wir freie Auswahl. Da wir beide an unseren Namen hängen und zudem Sturköpfe sind, haben wir lange diskutiert und uns schließlich entschieden: wenn das erste Kind ein Mädchen wird, bekommen _alle_ Kinder meinen Namen, und wenn es ein Junge wird, den meines Mannes. Heute meinte mein Mann, er glaube, wir würden ein Mädchen bekommen - er hätte das geträumt. Ich meinte, das sei ja interessant, ich hätte heute nacht geträumt, wir hätten einen Jungen. Wir mussten beide sehr lachen. :-) LG Johanna

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Re: Geburtsnamen

Antwort von Anja und Fam., 11. SSW am 07.11.2003, 16:30 Uhr

Hallo!

Also bei unserem ersten Kind waren wir auch noch nicht verheiratet, aber er sollte auf jeden fall schon den Namen seines Vaters tragen. Das haben wir dann auf dem Standesamt nach der Geburt geklärt. Mein Mann musste dazu allerdings persönlich miterscheinen.
Ich glaube später den Namen zu wechseln kostet auch ´ne Menge Geld -bin mir dabei aber nicht ganz sicher, hab ich halt mal so gehört.

LG Anja

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Re: Geburtsnamen

Antwort von ana, keine mehr. SSW am 07.11.2003, 16:37 Uhr

Hallo,

normaleweise wenn man nicht verheiratet ist, bekommt das kind nachname der mutter. Vor 5 jahren war ich schwanger und nicht verheiratet und wir wollten auch erst später heiraten. Also wir sind dann zum jugendamt, mein man hat das kind anerkannt und gleichzeitig haben wir gesagt das die kleine nachname des vaters bekommen soll. Der hacken war nähmlich wenn das kind bei der geburt nachname der mutter bekommt und die mutter dann den vater heiratet, das kind nicht automatisch den nachnamen des vaters bekommt. Der vater muss das kins erst adoptieren damit nachname des kindes geändert wird. Ob das immer noch so ist, kann ich dir nicht sagen. Ruf doch mal jugendamt an, da bekommst du sicher auskunft.

lg

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Ich glaube nicht...

Antwort von JohannaP, 19. SSW am 07.11.2003, 16:39 Uhr

... dass das so stimmt - gesetzt den Fall, wir reden von Deutschland. Richtig ist, dass man sowohl die Anerkennung der Vaterschaft als auch die gemeinsame Sorge (Voraussetzung dafür, dass das Kind überhaupt den Namen des Vaters bekommen kann) schon vor der Geburt erklären kann. Möglicherweise ist es so auch praktischer, weil man dann nach der Geburt nur noch eine gemeinsame Erklärung über den Nachnamen beim Standesamt abgeben muss und den anderen Papierkram nicht erst vorschieben muss. Aber man ist nicht verpflichtet, das Ganze vor der Geburt zu erledigen. In jedem Fall braucht Ihr nicht nur die Anerkennung der Vaterschaft (von beiden Eltern, die Mutter könnte es auch abstreiten), sondern auch eine gemeinsame Erklärung über die gemeinsame Sorge. Zuständig ist entweder das Standes- oder das Jugendamt, fragt am besten mal nach. Wenn Ihr die gemeinsame Sorge habt, dann ist die Rechtslage genauso wie bei Verheirateten ohne gemeinsamen Namen. LG Johanna

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Re: Geburtsnamen

Antwort von Tinchen79, 30. SSW am 07.11.2003, 17:15 Uhr

Ich bin in der selben Situation wie du. Mein Freund und ich werden erst in zwei Jahren heiraten. Ich habe mich durchgesetzt, dass unser Kind zuerst meinen Nachnamen tragen soll. Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt und natürlich muss der Vater dann sein Kind bei einer Hochzeit nicht adoptieren, denn er hat ja schon vorher das halbe Sorgerecht.

Meine Begründung ist auch recht einfach. Stell dir die Situation vor, du gehst zum Kinderarzt. Meier guten Tag ich bin mit meiner Tochter / meinem Sohn so und so hier, der heißt aber Schmidt mit Nachnamen. Das finde ich schon schrecklich...

Viele Grüße

TINE

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Re: Geburtsnamen

Antwort von Katrin mit Christiane, 9. SSW am 07.11.2003, 18:31 Uhr

Hallo,

also meine Tochter hat auch meinen Nachnamen. Wir sind noch nicht verheiratet, haben aber vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Jetzt ist Nr. 2 unterwegs und das Kind wird auch erstmal meinen Namen bekommen, da wir erst nach der Entbindung heiraten werden und wir jetzt keine Wahl mehr haben, da man es nur einmal festlegen kann für alle gemeinsamen Kinder. Ich habe damals meinen Namen durchgesetzt, weil ich es nicht gut finde, wenn wir uns dann doch getrennt hätten, meine Tochter einen anderen Namen hätte als ich. Auf meine Nachfrage damals beim Standesamt wie es mit der Umschreibung bei Heirat wäre, wurde mir gesagt, daß es einfach mit umgetragen wird und auf keinen Fall ein langer Behördenweg wäre, aber ob es wirklich so ist, erfahre ich erst in einem Jahr.

Viele Grüße
Katrin

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Das ist heute nicht mehr so

Antwort von JohannaP, 19. SSW am 07.11.2003, 19:20 Uhr

Der Begriff "nichteheliches Kind" ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Wenn die Eltern gemeinsame Sorge haben (was auch bei Unverheirateten geht), muss der Vater nicht adoptieren. LG Johanna

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das meinte ich doch so! m.T.

Antwort von Laura*JEAN*Chyara, 28. SSW am 07.11.2003, 21:01 Uhr

Ich weiß, dass die Vaterschaft NUR anerkannt werden kann, wenn die Mutter dabei ist und dem zustimmt. Und dasselbe muss auch bei der Namensgebung gemacht werden...

Gruß, Laura-M.

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Re: Geburtsnamen

Antwort von Tamy, 00. SSW am 07.11.2003, 23:39 Uhr

Hallo.

also ich würde meinem Kind nicht mehr den namen meines Mannes als Geburtsnamen geben! Egal wie sehr man sich liebt, weiss man nie, ob man wirklich heiratet (wir haben es vor nicht ganz einem Jahr getan ;)). Dann ist es nur sehr schwer möglich bzw. so gut wie gar nicht, dass Dein Kind so heisst wie Du. Ihr würdet dann lange evtl immer mit unterschiedlichen Namen leben. Irgendwie doof.

Bei uns haben allerdings beide Kinder zuerst den Namen meines Mannes bekommen, da ich mit 2 unterschiedlichen Nachnamen bei geschwisterkindern noch mehr Probleme gehabt hätte, zudem haben wir in der geburtsnacht beschlossen, genau 2 Monate später zu heiraten, da wäre es wohl doof gewesen auch noch einen anderen Namen zu geben ;).

Liebe Grüsse
Tamy

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Re: Geburtsnamen

Antwort von mottich, 31. SSW am 08.11.2003, 6:35 Uhr

Hallo,

ich stand vor 2 Jahren vor dem gleichen Problem und wir haben uns entschieden, dass Lea den Nachnamen ihres papa´s bekommt. Im Nachhinein muss ich sagen, dass es keine so gute Idee war. Ich dachte nicht dass es mir so viel ausmacht, aber ich wurde überall mit "falschem" Namen angesprochen, keiner hat´s kapiert, wenn ich mit einem anderen Namen unterschriebne habe usw. Hört sich jetzt vielleicht pingelig an, aber ich fand´s jetzt blöd. Lea ist jetzt 2 Jahre alt und heute werden wir heiraten! Ich denke auch, dass es immer schwieriger wird, wenn das Kind älter wird. Es gab jetzt schon ältere Kinder, die ihre Mama gefragt haben, warum ich anders heiße als Lea und ich denke spätestens im Kiga wäre das zum Thema unter den Kindern geworden!
Als wir auf dem Standesamt ware, um den Hochzeitstermin festzulegen, hat uns der Standesbeamte gesagt, dass man bis 3 Monate nach ET den Nachnamen des Kindes ohne Weiteres noch ändern kann, oder dem Kind einen Doppelnamen geben kann, was vorteilhaft ist, wenn man doch nicht so schnell heiraten möchte.

Du musst das für Dich selbst entscheiden, aber ich würd´s nicht mehr machen und bin froh, dass ich ab heute mittag auch so heisse wie Mann und Kind.

LG Jutta

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Re: Geburtsnamen

Antwort von CarrieCat, 24. SSW am 08.11.2003, 11:12 Uhr

Man braucht für den Namen des Vaters nicht gemeinsame Sorge, es reicht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Ich würde das schon machen, aber bei uns steht der Vater quer, okay, kriegt Junior halt meinen Namen, obwohls Papies einziger Sohn ist. Pech gehabt, würde ich sagen, dann stirbt seine Sippe halt aus...

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Bin mir momentan...

Antwort von CarrieCat, 24. SSW am 08.11.2003, 11:25 Uhr

unsicher, ob ich jetzt Unsinn geschrieben hab. Meine, ich hätte das irgendwo gelesen, aber guckt zur Vorsicht selber mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html

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Re:

Antwort von Angie1078, 36. SSW am 08.11.2003, 14:24 Uhr

Hallo!

Unser 1 kind hat auch meinen Nachnamen bekommen, aus Gründen, die hier schon mehrfach genannt wurden! Ich find es auch doof, wenn ich einen anderen Nachnamen habe als meine Tochter! Beim Standesamt wurde uns gesagt, dass bei einer Hochzeit der Name des kindes automatisch geändert wird (vorausgesetzt ich nehme den Namen meines Mannes an) und dann bekommt man auch das Gemeinsame Sorgerecht! Wobei, wenn man im gleichen Haushalt wohnt ist es egal, wer das Sorgerecht hat!

Im dezember kommt unser Sohn zur Welt und ich hatte auch erst überlegt, ob er den Nachnamen seines Vaters bekommen soll, habe mich aber dagegen entschieden, aus den oben genannten Gründen, ausserdem hätten dann die Geschwister unterschiedliche Nachnamen. Wir wollen nächstes Jahr heiraten und dann läuft es sowieso Automatisch, dass die Kinder unseren gemeinsamen Namen bekommen!!!


LG
Anja

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