Geschrieben von Alex&Mia, 30. SSW am 27.11.2003, 15:23 Uhr |
Frage zur Krankschreibung ....
Hi!
die 6 Wochenfrist ab der du Krankengeld beziehen würdest (ich denk mal darum gehts dir) wird sich vortsetzten wenn du aus dem selben Grund krankgeschrieben wirst. Bist du z.B. erst 3 Wochen wegen Beinbruch krank geschrieben und dann nochmal 3 Wochen also insgesammt 6 Wochen beziehst du Krankengeld(auch mit Pause). Bist du aber 3 Wochen wegen Beinbruch und gleich im Anschluß 3Wochen wegen Grippe krankgeschrieben dann bekommst du ganz normal dein Gehalt.
So ich hoffe das gilt auch für nen 400€ Job.
Gute Besserung und lass dich von deiner Chefin nicht ärgern
Gruß
Alexandra
- Frage zur Krankschreibung .... - Biene!, 30. SSW 27.11.03, 15:13
- Re: Frage zur Krankschreibung .... - Alex&Mia, 30. SSW 27.11.03, 15:23
- @ Alexandra - Biene!, 30. SSW 27.11.03, 15:29
- Re: @ Alexandra - Alex&Mia, 30. SSW 27.11.03, 15:35
- Re: @ Alexandra - Biene!, 30. SSW 27.11.03, 15:40
- @Biene - Alex&Mia, 30. SSW 27.11.03, 15:46
@Sammykatze oder alle die eine Beckenlockerung nach der Geburt hatten?
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An alle die schon mal ausgekugelt haben ..... Frage wegen Kindslage....
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Ich komm mal wieder vorbei..