Geschrieben von Danyshope am 28.11.2017, 23:34 Uhr |
Fakten
1. Weiß Dein AG überhaupt schon das du schwanger ist und wurde ein Gefährungsbegutachtung gemacht?
Das sind die beiden wichtigsten Fragen. Den fakt ist nun einmal, ein BV wegen der Arbeit DARF nur der AG ausstellen. Er muss es sogar in diesem Falle dann. Macht er es nicht und verstößt er gegen das Mutterschutzgesetz kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Falls du das Gefühl hast das der AG sich nicht korrekt verhält, wende Dich bitte an das Gewerbeamt, die prüfen es dann.
IMO, unabhängig von der Frage Schwanger oder nicht, muss du ans AN eh keinen Nikotinrauch hinnehmen in den Pausenräumen. Da muss der AG so oder so Abhilfe schaffen.
Schau mal hier: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/
Der Arzt selbst darf eigentlich wirklich nur dann ein BV aussprechen wenn Deine oder die Gesundheit des Kindes an sich gefährdet sind, Du grundsätzlich arbeitsfähig wärst, die Arbeit an sich aber den zustand verschlimmern würde. Es muss also eine körperliche Ursache vorliegen die mit den "normalen" Mittel einer AU nicht mehr abgedeckt ist. Der Arzt darf aber kein BV wegen dem Arbeitsplatz an sich ausstellen, der der Arzt kann ja nicht wissen ob dein AG keinen Ersatz-Arbeitsplatz stellen kann. So kann man Dich zB im Einzelhandel an die Kasse setzen - da wäre es nicht kalt, du müsstest nicht schleppen und nicht stehen (was du im Einzelhandel strenggenommen eh nicht tust). Kasse ist eine völlig legitime Ersatztätigkeit im Einzelhandel. ich arbeite selbst im Einzelhandel, bei mir kommt noch eine tiefe Theke dazu - auch das rechtfertigte kein BV. Und das nach Aussage des Gewerbeamtes.
Das du Stress mit der Vorgesetzten hast ist eher untergeordnet. Ein BV wegen Mobbing oder ähnlichem müsstest du auch "körperlich" nachweisen müssen - da wird eien AU im Vorfeld eher Mittel der Wahl sein. Zumal viel zu viele Frauen inzwischen die "Mobbingschine" fahren um bezahlten Urlaub zu bekommen. Und weil eben so viel Mißbrauch damit betrieben wird, schauen die KK inzwischen weit genauer hin und nicht selten werden BV auch im nachhinein beanstandet.
Mag dir alles nicht gefallen, aber so ist leider nun einmal die gesetzliche Lage. kannst dich bei denen beschweren die BV "durch Lügen und betrügen" bekommen haben, notfalls über Ärztehoppeln oder sonstigem mißbräuchlichen Verhaltens.
- Beschäftigungsverbot - christina9393 27.11.17, 21:36
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- es geht nun mal um GESETZE - mellomania 28.11.17, 19:23
- Re: es geht nun mal um GESETZE - Nala1987, 16. SSW 28.11.17, 20:03
- thema mobbing - mellomania 28.11.17, 21:33
- Re: es geht nun mal um GESETZE - Nala1987, 16. SSW 28.11.17, 20:03
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