Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von leaelk am 19.11.2003, 13:38 Uhr

Es sind die BRUTTO Grenzen!!

Hallo,
nein wir haben nicht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, da das Erziehungsgeld ja nun mal nach dem Einkommen gerechnet wird und man da eh keine Aussicht auf Erfolg hat. Ob man mit den Beträgen hin kommt oder nicht, das zählt ja nicht bei der Berechnung -- LEIDER!
Wir bekommen auch nur die ersten 6 Monate das volle Erziehungsgeld und danach auch anteilig. Beim anteiligen Erziehungsgeld bekommen wir etwas mehr, als ihr, aber auch nur, weil unsere Tochter schon das 3. Kind ist und man Freibeträge für jedes Kind bekommt.
LG Kerstin

 
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