Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Suomi am 19.10.2020, 11:08 Uhr

Erlosch das BV mit Arbeitsplatzwechsel?

Wenn Du das BV von Deiner alten Firma bekommen hast, gilt es nicht automatisch auch für das neue unternehmen.
Wenn Du Deinem neuen Arbeitgeber mitteilst, dass Du schwanger bist, muss er prüfen, ob er Dich weiterarbeiten lassen kann oder Dich ins BV schickt.
Wenn er Dir einen Arbeitsplatz anbieten kann bei dem keine Gefahr für Dich oder Dein Baby besteht, kannst Du weiterarbeiten.
So lange Du es aber dem neuen Arbeitgeber nicht sagst, dass Du schwanger bist, kann der auch nicht die notwendigen Schritte einleiten.

 
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