Geschrieben von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 19:57 Uhr |
Elterngeldantrag
Guten Abend,
welche Tücken gibt es eigentlich bei dem Elterngeld zu beachten?
Grüße.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:17 Uhr
hallo es gilt 12 monate oder du lässt es dir auf teilen auf 24 monate.
du bekommst 67% von deinem nettogehalt.
was hast du denn genau für fragen?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:44 Uhr
Ich wollte nur ganz allgemein wissen, ob man irgendetwas beachten muss. Ansich ist der Antrag eigentlich ganz übersichtlich und verständlich.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:45 Uhr
nein... wenn er übersichtlich ist
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:47 Uhr
Mir ist nur aufgefallen, dass die Formule für jedes Bundesland unterschiedlich aufgebaut sind.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:50 Uhr
ja das stimmt hast du deinen aus dem internet?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:58 Uhr
Ja, ich hatte heute Nachmittag auf der Internetseite Elterngeld.net nach dem richtigen Bundesland gesucht und mir den Antrag als pdf- Datei abgespeichert. So kann ich diesen später in aller Ruhe ausfüllen.
Hast du deinen auch aus dem Internet?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:07 Uhr
ja habe ihn mir ausgedruckt und werde ihn bald ausfüllen
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:14 Uhr
Einiges kann man eben erst später ausfüllen, leider.
Ich wünsche dir noch einen schönen Abend und Danke!
Re: Elterngeldantrag
Antwort von selena85 am 19.04.2009, 21:14 Uhr
Ich hatte meinen auch aus dem Internet, lief alles nachher sehr problemlos ab, bin zufrieden.
Ich denke zu beachten gibt es nichts...steht ja alles sehr gut erklärt drinne und es ist auch immer angemerkt, was man in Kopie hinzufügen muss.
Wenn man all das beachtet und die wichtigsten Sachen schon vor der geburt besorgt (z.B. Einzelverdienstnachweise, usw.), dann geht es super schnell!
Ich habe nichtmal 2 Wochen warten müssen, bis ich eine Antwort hatte.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:21 Uhr
Zwei Wochen? Wow, wirklich schnell. Ich hoffe doch, dass es bei uns auch nicht allzu lange dauert. Die meisten Sachen habe ich bereits. Bis auf die Geburtsurkunde des Kindes :o).
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:24 Uhr
was kommt alles mit in den antrag?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von selena85 am 19.04.2009, 21:32 Uhr
Ja, nur zwei Wochen....habe mich selber gewundert! Sonst sind die Ämter ja auch nicht so schnell ;)
Kindergeld hatte ich übrigens schon nach einer Woche drauf. Allerdings musste ich ganze 2 Monate auf die geburtsurkunden warten, da gab es aber auch ein fieses Problem...naja...lange Geschichte...
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einzelverdienstnachweise der letzten 14 Monate
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld und Beschäftigung nach dem Mutterschutz
- Kopie des Personalausweises (beide Seiten)
Joa.....ich hoffe ich hab nichts vergessen :)
Ahja, und natürlich der Ausgefüllte Antrag + die Einkommenserklärung
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:35 Uhr
Lohnnachweise, Bescheinigung über die Höhe und Dauer des
Arbeitgeberzuschusses, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und wenn das Kind geboren ist, die Geburtsurkunde.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:45 Uhr
die bescheinigung lass ich mir von der kk schicken ab wann geht das??
ach und bin seit 12 april im mutterschutz ab wnn gebe ich da die 12 lohnnachweise mit rein ab april oder märz?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:49 Uhr
Zu der Krankenkasse- ab Mutterschaftsgeldbezug. Lohnnachweise-ich denke mal, ab März.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:56 Uhr
Ich denke auch, dass man besser ein oder zwei mehr mitschicken sollte.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:59 Uhr
Genau. Falls sie noch irgendetwas brauchen, melden sie sich schon (hoffe ich).
Re: Elterngeldantrag
Antwort von selena85 am 19.04.2009, 22:18 Uhr
Wenn man ein BV hatte, hat man ja trotzdem ein Einkommen gehabt, oder nicht? Und jenes muss man nachweisen.
Wenn man z.B. längere Zeit krank war (in der Schwangerschgaft) und Geld von der Krankenkasse bezogen hat, muss man es sich halt von der Krankenkasse bescheinigen lassen.
Aber soviel ich weiß zahlt bei einem BV der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt aus, oder irre ich mich da?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 22:26 Uhr
Normalerweise zahlt der Arbeitergeber weiterhin das Gehalt.
Vergeht das letzte Drittel am Langsamsten?
An alle,die schon einen vorzeitigen blasensprung hatten, frage dazu
Ab welcher SSW. wusstet Ihr das Geschlecht???
Nochmal eine Frage zum Kinderwagen...
Warm baden.....??
Wie läuft ein Wehenbelastungstest ab?
Bauch hart durch den Darm!!??
Bislang keine Wehen
Sport in der Schwangerschaft!!!