Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 19:57 Uhr

Elterngeldantrag

Guten Abend,
welche Tücken gibt es eigentlich bei dem Elterngeld zu beachten?

Grüße.

 
19 Antworten:

Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:17 Uhr

hallo es gilt 12 monate oder du lässt es dir auf teilen auf 24 monate.
du bekommst 67% von deinem nettogehalt.
was hast du denn genau für fragen?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:44 Uhr

Ich wollte nur ganz allgemein wissen, ob man irgendetwas beachten muss. Ansich ist der Antrag eigentlich ganz übersichtlich und verständlich.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:45 Uhr

nein... wenn er übersichtlich ist

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:47 Uhr

Mir ist nur aufgefallen, dass die Formule für jedes Bundesland unterschiedlich aufgebaut sind.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 20:50 Uhr

ja das stimmt hast du deinen aus dem internet?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 20:58 Uhr

Ja, ich hatte heute Nachmittag auf der Internetseite Elterngeld.net nach dem richtigen Bundesland gesucht und mir den Antrag als pdf- Datei abgespeichert. So kann ich diesen später in aller Ruhe ausfüllen.

Hast du deinen auch aus dem Internet?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:07 Uhr

ja habe ihn mir ausgedruckt und werde ihn bald ausfüllen

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:14 Uhr

Einiges kann man eben erst später ausfüllen, leider.

Ich wünsche dir noch einen schönen Abend und Danke!

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von selena85 am 19.04.2009, 21:14 Uhr

Ich hatte meinen auch aus dem Internet, lief alles nachher sehr problemlos ab, bin zufrieden.

Ich denke zu beachten gibt es nichts...steht ja alles sehr gut erklärt drinne und es ist auch immer angemerkt, was man in Kopie hinzufügen muss.

Wenn man all das beachtet und die wichtigsten Sachen schon vor der geburt besorgt (z.B. Einzelverdienstnachweise, usw.), dann geht es super schnell!

Ich habe nichtmal 2 Wochen warten müssen, bis ich eine Antwort hatte.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:21 Uhr

Zwei Wochen? Wow, wirklich schnell. Ich hoffe doch, dass es bei uns auch nicht allzu lange dauert. Die meisten Sachen habe ich bereits. Bis auf die Geburtsurkunde des Kindes :o).

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:24 Uhr

was kommt alles mit in den antrag?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von selena85 am 19.04.2009, 21:32 Uhr

Ja, nur zwei Wochen....habe mich selber gewundert! Sonst sind die Ämter ja auch nicht so schnell ;)
Kindergeld hatte ich übrigens schon nach einer Woche drauf. Allerdings musste ich ganze 2 Monate auf die geburtsurkunden warten, da gab es aber auch ein fieses Problem...naja...lange Geschichte...

- Geburtsurkunde des Kindes
- Einzelverdienstnachweise der letzten 14 Monate
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld und Beschäftigung nach dem Mutterschutz
- Kopie des Personalausweises (beide Seiten)


Joa.....ich hoffe ich hab nichts vergessen :)

Ahja, und natürlich der Ausgefüllte Antrag + die Einkommenserklärung

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:35 Uhr

Lohnnachweise, Bescheinigung über die Höhe und Dauer des
Arbeitgeberzuschusses, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und wenn das Kind geboren ist, die Geburtsurkunde.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 21:45 Uhr

die bescheinigung lass ich mir von der kk schicken ab wann geht das??
ach und bin seit 12 april im mutterschutz ab wnn gebe ich da die 12 lohnnachweise mit rein ab april oder märz?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:49 Uhr

Zu der Krankenkasse- ab Mutterschaftsgeldbezug. Lohnnachweise-ich denke mal, ab März.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:56 Uhr

Ich denke auch, dass man besser ein oder zwei mehr mitschicken sollte.

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 21:59 Uhr

Genau. Falls sie noch irgendetwas brauchen, melden sie sich schon (hoffe ich).

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von selena85 am 19.04.2009, 22:18 Uhr

Wenn man ein BV hatte, hat man ja trotzdem ein Einkommen gehabt, oder nicht? Und jenes muss man nachweisen.

Wenn man z.B. längere Zeit krank war (in der Schwangerschgaft) und Geld von der Krankenkasse bezogen hat, muss man es sich halt von der Krankenkasse bescheinigen lassen.

Aber soviel ich weiß zahlt bei einem BV der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt aus, oder irre ich mich da?

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Re: Elterngeldantrag

Antwort von Lesekultur, 26. SSW am 19.04.2009, 22:26 Uhr

Normalerweise zahlt der Arbeitergeber weiterhin das Gehalt.

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