Geschrieben von @Tanzmaus@, 29. SSW am 13.08.2003, 10:03 Uhr |
Brauche mal euren rat....büdde
Hallo Jessic@,
beim Einstellungsgespräch bzw. Vertragsabschluß darf ein Arbeitgeber NICHT nach einer eventl. Schwangerschaft fragen - dies ist rechtlich nicht zulässig. Also braucht Du es Ihm nicht gleich zu sagen.
Sagt Du es später, bist Du nocht in der Probezeit ..... !
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Du Deinem Arbeitgeber Deine Schwagnerschaft mitgeteilt hast, gilt für Dich das MuSchG. Dort steht dann drin Verbot der Nachtarbeit und Begrenzung der Arbeitszeit. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20.00 und 6.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden(MuSchG).
Die ersten Monate kannst Du ja mitnehmen.
Viele Grüße
@Tanzmaus@
- Brauche mal euren rat....büdde - Jessic@, 6. SSW 13.08.03, 8:39
- Re: Brauche mal euren rat....büdde - Diana81 13.08.03, 8:50
- @Diana81 - Jessic@, 6. SSW 13.08.03, 8:53
- Re: @Diana81 - Diana81 13.08.03, 8:57
- Re: Brauche mal euren rat....büdde - Sunny21021982, 36. SSW 13.08.03, 8:59
- Re: Brauche mal euren rat....büdde - Morgana79 13.08.03, 9:00
- @diana - Jessic@, 6. SSW 13.08.03, 9:01
- @jessica - Diana81 13.08.03, 9:04
- Fällt ein 400 Euro Job nicht unter die ... - marion 13.08.03, 9:38
- Re: Brauche mal euren rat....büdde - @Tanzmaus@, 29. SSW 13.08.03, 10:03
- Re: Brauche mal euren rat....büdde - SWerner4, 15. SSW 13.08.03, 10:32
War beim FA wegen Stiche und Angstgefühl
SUPER WICHTIG! Viruswarnung!
@amyjo
Nochmal zum aktuellen computervirus...
Zur Adoption freigeben
Hat jemand von Euch Erfahrung mit Clearplan gemacht??
@andrea70 der ienziege der hier asozial ist bist DU!!!!
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