Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von @Tanzmaus@, 29. SSW am 13.08.2003, 10:03 Uhr

Brauche mal euren rat....büdde

Hallo Jessic@,

beim Einstellungsgespräch bzw. Vertragsabschluß darf ein Arbeitgeber NICHT nach einer eventl. Schwangerschaft fragen - dies ist rechtlich nicht zulässig. Also braucht Du es Ihm nicht gleich zu sagen.

Sagt Du es später, bist Du nocht in der Probezeit ..... !

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Du Deinem Arbeitgeber Deine Schwagnerschaft mitgeteilt hast, gilt für Dich das MuSchG. Dort steht dann drin Verbot der Nachtarbeit und Begrenzung der Arbeitszeit. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20.00 und 6.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden(MuSchG).

Die ersten Monate kannst Du ja mitnehmen.

Viele Grüße

@Tanzmaus@

 
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