Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mira2505 am 22.02.2021, 20:00 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,

Ich bin jetzt in der 9. SSW und arbeite als Krankenschwester auf einer Intensivstation. (Aktuell werden da auch Covid Patienten betreut!)
Mein Betriebsarzt ist der Meinung schwanger sei nicht krank (prinzipiell ja richtig) und meinte mit FFP 2 Maske sei es okay dort zu arbeiten.
Mein Frauenarzt ist zwar entsetzt darüber aber sagte nur dass er mich krankschreibt.

Ich fühle mich aber unsicher an meinen Arbeitsplatz und mich machen 8 Stunden mit der Maske auch wirklich fertig.

Habt ihr da Erfahrung oder Tipps was ich noch tun kann?

 
23 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von JuliMami2021 am 22.02.2021, 20:04 Uhr

Ja der Betriebsarzt will jeden behalten grad in dieser Phase... ehm ne Freundin ist Friseurin und hat Beschäftigungsverbot. Eine andere Freundin ist hat was von Mobbing erzählt und hat Beschäftigungsverbot und wieder eine andere arbeitet im Krankenhaus auf der Station teilt Essen aus und verteilt Esspläne und auch sie hat Beschäftigungsverbot.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mira2505 am 22.02.2021, 20:06 Uhr

Wurden die Verbote vom Arbeitgeber oder vom Frauenarzt ausgesprochen?

Ja in dieser Zeit scheint man nicht mal auf eine Schwangere Plfegekraft verzichten zu können..

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von VanessaH., 17. SSW am 22.02.2021, 20:10 Uhr

Hallo,

Laut Mutterschutz darfst du die ffp2 Masken auf keinen Fall so lange tragen. Verstehe das nicht ganz der Betriebsarzt müsste sich doch mit dem Mutterschutz auskennen .. kannst du nicht bei der zuständigen Mutterschutz Behörde anrufen und da um Rat bitten ? Ich würde denen das erzählen und fragen was man da machen kann damit du einen Schwangerschafts gerechten Arbeitsplatz bekommst. Du hast nun Mal ein Recht darauf und das nicht ohne Grund. Es geht ja nicht um dich sondern um die Entwicklung des Babys.

LG Vanessa

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von VanessaH., 17. SSW am 22.02.2021, 20:14 Uhr

Gewerbeaufsicht Amt ist dafür zuständig.. also für den Mutterschutz. Da würde ich anrufen. Der Frauenarzt wird dir kein BV geben und deinem Arbeitgeber scheint es ja egal zu sein.

LG Vanessa

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mira2505 am 22.02.2021, 20:22 Uhr

Mein Arbeitgeber hat ja das Amt informiert und die scheinen das ja abgesegnet zu haben

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mützipütz am 22.02.2021, 20:41 Uhr

Ich arbeite nur in der Apotheke und habe direkt eins von meiner Chefin bekommen. Erstens weil sie nicht schuld an irgendwas sein wollte und 2.weil sie weiß stundenlang Maske sind nicht machbar.
Meine Kollegin fast zeitgleich schwanger geworden hat sofort eins von ihrem Geb bekommen.
War es dein Betriebsarzt aus dem KH der das entschieden hat oder das Gesundheitsamt?
Der muss eine Gefährdungsbeurteilung machen das wird er ja wohl wissen.
Und die fällt im KH sicher positiv aus.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mira2505 am 22.02.2021, 20:53 Uhr

Es war der Betriebsarzt aus dem Krankenhaus.
Ich denke dass die Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von VanessaH., 17. SSW am 22.02.2021, 21:08 Uhr

Sorry aber das kann ich mir nicht vorstellen das, dass Amt es so absegnen würde. Ich habe selber mit denen telefoniert und die hat mich über die Gesetzeslage bezüglich Mutterschutz aufgeklärt. Ich würde da nachhaken... Und das Amt wie gesagt anrufen. Aber das ist natürlich deine Entscheidung.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Emely09 am 22.02.2021, 21:26 Uhr

Wenn dein Frauenarzt dir eventuell nicht weiterhelfen kann mit einem Beschäftigungsverbot, dann frag doch mal bei deinem Hausarzt nach, ob er dir eventuell weiterhelfen kann. So wie du es schilderst ist es natürlich kein Dauerzustand und kann schädlich für dein Bauchbewohner sein
Ich wünsche dir alles gute!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Yazz am 22.02.2021, 21:55 Uhr

Ich kann dir als Unternehmerin sagen, dass NUR der Betriebs Arzt und der Arbeitgeber dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen dürfen. Ein Frauenarzt/Hausarzt kann dich nur krank schreiben. Vergiss aber nicht, dass dir das später abgezogen wird vom Mutterschutz Geld, wenn du krank geschrieben bist.

Wenn die Arbeitsbedingungen nicht mit dem Arbeitsschutzgesetz für Schwangere zu vereinbaren ist, dann MUSS dein AG dir eine alternative Tätigkeit anbieten können, zb im Büro. Wenn er das nicht kann, hat er bei euren Arbeitsbedingungen keine andere Wahl als dich in BV zu schicken. Ich würde mir an deiner Stelle die Gefährdungsbeurteilung aushändigen lassen, denn dort kannst du nachlesen was du darfst und für was du als geeignet eingestuft wurdest. Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich einwandfrei ist. Ich kenne diese Gefährdungsbeurteilungen von meinen Mitarbeiterinnen und da gibt es einige Punkte die mit deinem Job nicht vereinbar sind.
Ich würde noch mal versuchen mit deinem AG zu reden. Ein Beschäftigungsverbot heißt ja, dass du voll bezahlt wirst, aber nicht arbeiten darfst. Jemand muss also für dein Gehalt aufkommen. Das wäre dann deine Krankenkasse. Die muss aber erst die Gefährdungsbeurteilung bekommen und dann einwilligen. Wenn man eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllt, gibt es genug plausible Gründe warum du nicht arbeiten darfst.

Du kannst also davon ausgehen, dass dein AG nicht möchte, dass du aufhörst. Wenn alle Stricke reißen, lass dich krank schreiben. Telefonier dazu am besten mal mit deiner Krankenkasse.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Dani_S_punkt am 22.02.2021, 22:02 Uhr

Hallo,

Grundsätzlich dürfen nicht mal nichtschwangere so lange mit einer ffp2 Maske so lange arbeiten.
Ersten müsstest du eine Eingangsuntersuchung machen ob du überhaupt die Maske tragen darfst und zweitens darf die Maske maximal 75 min am Stück getragen werden, da erhöhter Atemwiderstand, dann muss eine halbe Stunde Pause folgen.
Und ganz wichtig, die ffp2 Masken sind kein Medizin Produkt und schützen auch nicht vor Viren und Bakterien! Kann jeder im Netz nachlesen...

Ich denke wenn man so lange sein CO2 einatmet, kann das unmöglich gut für ein ungeborenes sein!

Wünsche dir viel Erfolg und alle Liebe

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Desiderius am 23.02.2021, 2:27 Uhr

Wenn die Gefährdungsbeurteilung durchs KH erfolgt ist und sie dich nicht rausnehmen wollen, dann sprich am besten nochmal mit deinem Gyn :)

Es ist nämlich nicht ganz richtig, dass NUR der AG ein BV aussprechen kann.
Es gibt nämlich verschiedene Formen vom BV: der AG kann ein allgemeines BV aussprechen, der Gyn allerdings ein individuelles.
Dazu würde zB zählen, dass Du aufgrund der hohen Stressbelastung (ja, Stress ist ein anerkannter Grund) gefährdet bist. Auch psychische Gründe können ein individuelles BV rechtfertigen.

Mir ging es vor 2 Jahren nämlich ähnlich (und zwar ohne COVID!); ich arbeite als Wundmanagerin. Mein Betrieb hat sich auch sehr dagegen gewehrt.

Ein offenes Gespräch mit dem Gyn kann da also gut helfen. Es kann sein, dass er dich dann erstmal für ein paar Wochen so rausnimmt (durch AU), da er es vorher dokumentieren muss.

Wichtig ist aber hier noch zu wissen (bzgl Elterngeld): bist du länger als 6 Wochen AU, dann bekommst du Krankengeld.
Sollte auf der AU dann nicht stehen, dass du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist, dann werden die (vollen) Monate, in denen du KG bezogen hast, mit 0€ berechnet. Schwangerschaftsbedingte AU wird ausgeklammert.
Und bei einem BV bekommst du ja eh volles Gehalt und die Monate werden ganz normal berechnet.

Ich wünsche dir viel Glück und eine schöne Kugelzeit

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von JuliMami2021 am 23.02.2021, 3:45 Uhr

Friseurin vom Betrieb, die Freundin die auf Station essen austeilt auch vom Betrieb und die unter Mobbing leidet vom Frauenarzt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von JuliMami2021 am 23.02.2021, 3:52 Uhr

Hallo Unternehmerin,

der Satz ist falsch: Ich kann dir als Unternehmerin sagen, dass NUR der Betriebs Arzt und der Arbeitgeber dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen dürfen.

Ein BV kann auch durch ein Frauenarzt ausgestellt werden sowie bei mir und werde weiterhin bezahlt. Ich kenne aber auch andere die BV vom Frauenarzt haben . Also NUR AG und NUR BA sind falsch.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Trine13, 21. SSW am 23.02.2021, 8:59 Uhr

Ich arbeie im Öffentlichen Dienst (Bürojob) und bin eigentlich sogar im Dienstgebäude von der Maske befreit, trage sie dennoch. Also eine Normale OP Maske. Laut unserem Regierungspräsidium dürfen Schwangere ohne maske rumlaufen, und wenn FFP2 dann nur max. 30min.
Ich habe deshalb ein Einzelbüro bekommen (war ein mega Kampf) und wenn ich mit mehreren Leuten treffe trage ich eine FFP2 Maske.
Aber lange halte ich das gar nicht aus, krieg schnell Kreislauf Probleme. Denke nicht das es gesund und erlaubt ist das ganze über 8 Stunden mit körperlicher Arbeit

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maroulein am 23.02.2021, 9:40 Uhr

Wenn du keine Diagnose hast die das arbeiten grundsätzlich nicht zulässt dann ist es schon so dass der Frauenarzt dich nicht ins BV schicken kann.

Ich würde aber definitiv alle Hebel in Bewegung setzen,es gibt auch noch ein Amt für Arbeitsschutz,die können für eventuell auch noch Unterstützung geben?

Bei mir hat es damals leider nicht geholfen da mein Chef in allen Ämtern jemanden kannte und jede Begehung angekündigt kam,er hatte sogar gefälschte Dienstpläne die bewiesen dass ich nie allein arbeite(ich hab in einem Heim gearbeitet,wenn die kamen hat er sie abgefangen und sie kamen nicht Mal auf Station)

Ich hab dann die Krankschreibung der Frauenärztin genommen ,auch wenn ich finanzielle Einbußen hatte,das Leben meines Kindes ist es wert

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Yasi2706, 23. SSW am 23.02.2021, 10:16 Uhr

Also,

Bei mir war das so, dass ich bereits in der 6.ssw zuhause war.

Nach dem positiven test (ich weiß, etwas gewagt) habe ich es sofort meinem Chef erzählt. Der hat mich dann vor die Wahl gestellt. Wollte erst mal weiter arbeiten.

Aber dann eine Woche später wurde ich krank geschrieben, weil mir so unwohl war bei dem Gedanken, ich könnte meinem Kind schaden. Ich bin bäckerin, deshalb musste ich viel heben, lange stehen und laufen.

Dann nach der Krankmeldung hat mich mein Chef direkt ins BV geschickt.

Vielleicht hilft dir die Krankmeldung ja, dass dein Chef zur Einsicht kommt?

Viel Glück dir!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Yazz am 23.02.2021, 10:46 Uhr

Der Gyn darf nur noch bei nachgewiesen schwerer Komplikation ein BV ausstellen. Mit allem anderen macht er sich strafbar.

Seit 2019 liegt das ausstellen eines BV im Ermessen des Betriebsarztes oder des Arbeitgebers.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Prednibaby, 39. SSW am 23.02.2021, 11:49 Uhr

Liebe Unternehmerin Yazz,

ich kann dir auf Basis meiner Berufspraxis zu 100% versichern, dass du hier irrst:

Paragraph 16. Mutterschutzgesetz. Ärztliches Beschäftigungsverbot.

Wird auch noch regelmäßig ausgestellt und die Indikation ist gar nicht so streng. Ursache muss aber in der Schwangerschaft begründet sein und nicht im Arbeitsplatz.

Wobei die Krankschreibung eigentlich ebenfalls in der Person begründet sein muss und nicht im Arbeitsplatz.

Dafür gibt es dann das betriebliche BV.

Das Mutterschutzgesetz wurde zwar geändert, aber das ärztliche BV mitnichten abgeschafft. Vielmehr ist es im Übrigen jetzt sogar so, dass der Hausarzt in seinen Möglichkeiten ein BV für die Schwangere auszustellen, gestärkt wurde

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Jessie25, 13. SSW am 23.02.2021, 13:56 Uhr

Mir wurde es vor einigen Wochen so erklärt, dass es vom Land aus vorgegeben ist, dass eine Schwangere ins Beschäftigungsverbot geschickt werden müsse, wenn der Arbeitgeber ihr nicht ein Einzelbüro stellen oder sie ins HomeOffice schicken kann.
(Führe den gleichen Beruf aus wie du und durfte keinen Tag mehr arbeiten gehen)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Vanu am 24.02.2021, 10:13 Uhr

Hey Ich bin auch Krankenschwester und bei uns im Haus geht jede Schwangere ins BV. Vor Corona hatte eine Kollegin auch das Problem, dass sie kein BV bekam. Der Betriebsarzt sagte, dass er ihr keins ausstellen wird. Bei ihr gab es aber andere Gründe für ein BV. Also hat sie sich einen Termin bei unserem Chefarzt geben lassen. Sie hat mit ihm gesprochen und er stellte ihr das BV aus und war darüber entsetzt, dass der Betriebsarzt dies nicht getan hatte.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von 14Caro14 am 25.02.2021, 13:00 Uhr

Herzlichen Glückwunsch erstmal

Es wurde ja schon viel geschrieben. Empfinde die Gewerbeaufsicht auch als besten Ansprechpartner. Ich bin auch im BV und arbeite im Krankenhaus.
Eine ebenfalls schwangere Kollegin wollte unbedingt weiter arbeiten und hat sich gegen das BV gewehrt. Muss aber trotzdem ins BV. Selbst die Sekretärinnen bei uns im Krankenhaus werden ins BV geschickt.

Mir persönlich macht schon die FFP2 Maske beim einkaufen zu schaffen, kann das voll verstehen.

Ins BV kann dich prinzipiell jeder Arzt schicken. Viele sind zurückhaltend, da es wohl schon Regressforderungen gab.

Würde das auf jeden Fall weiter verfolgen.
Ich drücke die Daumen, liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Annka89 am 27.02.2021, 8:09 Uhr

Ich bin Erzieherin und war gestern beim Betriebsarzt. Das Land Baden württemberg hat ein Schreiben formuliert wo klar drinn steht schwangere sollen die ffp2 Masken nicht mehr als 30 Minuten am Tag tragen und für OP Masken giltet dasselbe.

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