Geschrieben von Danyshope am 09.08.2017, 15:33 Uhr |
Berufsverbot
Ich kann dich in einem beruhigen, wenn man dir bescheinigt das die AU schwangerschaftsbedingt ist und du deshalb ins schwangerschaftsbedingte Krankengeld rutscht - dann wird das beim EG zu keinen Kürzungen führen. Achte aber eben darauf das man dir bescheinigt das die krankmeldung aufgrund der Schwangerschaft erfolgte - genau wie das krankengeld falls es dazu kommt. ist wichtig !!!
Und ich kann es sehr gut nachvollziehen. mein Rat wäre auch, such dir dringend einen guten Schmerztherapeuten - auch für die weitere Zukunft. Die können weit mehr veranlassen und abrechnen wie ein normaler Arzt. Und man hat wenigstens eine Chance das man irgendwann auch wieder schmerzfrei sein kann....
- Berufsverbot - Leenbo 08.08.17, 11:53
- Re: Berufsverbot - sabse1904 08.08.17, 12:33
- Re: Berufsverbot - -nela- 08.08.17, 15:13
- Re: Berufsverbot - KaRo, 30. SSW 08.08.17, 16:50
- Re: Berufsverbot - nita83 08.08.17, 17:47
- Re: Berufsverbot - Danyshope 08.08.17, 18:58
- Re: Berufsverbot - Urmel91 08.08.17, 21:52
- Re: Berufsverbot - Danyshope 09.08.17, 15:30
- Re: Berufsverbot - Urmel91 08.08.17, 21:52
- Re: Berufsverbot - Nina 22 09.08.17, 11:22
- Re: Berufsverbot - Leenbo 09.08.17, 13:28
- Re: Berufsverbot - Danyshope 09.08.17, 15:33
- Re: Berufsverbot - Leenbo 09.08.17, 13:28
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