Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danyshope am 09.08.2017, 15:33 Uhr

Berufsverbot

Ich kann dich in einem beruhigen, wenn man dir bescheinigt das die AU schwangerschaftsbedingt ist und du deshalb ins schwangerschaftsbedingte Krankengeld rutscht - dann wird das beim EG zu keinen Kürzungen führen. Achte aber eben darauf das man dir bescheinigt das die krankmeldung aufgrund der Schwangerschaft erfolgte - genau wie das krankengeld falls es dazu kommt. ist wichtig !!!

Und ich kann es sehr gut nachvollziehen. mein Rat wäre auch, such dir dringend einen guten Schmerztherapeuten - auch für die weitere Zukunft. Die können weit mehr veranlassen und abrechnen wie ein normaler Arzt. Und man hat wenigstens eine Chance das man irgendwann auch wieder schmerzfrei sein kann....

 
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