Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fabi2006, 38. SSW am 03.04.2008, 20:21 Uhr

Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Wenn ein Arzt ein BV zu unrecht ausstellt steht er auch mit einem Bein im Knast!
Also wenn es keinen Grund gibt, hat dein FA recht, wenn es einen guten Grund gibt, dann wechsel den FA, dazu zählen aber nicht Finanzelle Probleme oder Kinderbetreuung.
Dein Gehalt muss trotzdem dein Arbeitgeber bezahlen es sei denn, es sind weniger als 12 Angestellte, dann kann er es von der KK zurückfordern!
Es gibt ja schließlich ein Mutterschutzgesetz, an das sich auch dein AG halten muss, damit es dir und Kind gut geht, wenn er das nicht tut gitb es dafür in jeder Gemeinde eine Aufsichtsbehörde, an die du dich wenden kannst, damit du gefahrlos arbeiten kannst!
Wenn du das alles nicht willst musst du halt auf das Gehalt verzichten!

 
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