Geschrieben von schnubbi, 24. SSW am 03.04.2008, 17:46 Uhr |
Ganz ehrlich?
Zunächst: Wenn deine Elternzeit ausläuft, MUSST du arbeiten gehen. Egal ob Kinderbetreuung vorhanden ist oder nicht.
Falls ein Beschäftigunsverbot gerechtfertigt sein sollte, wird dir ein kompetenter Arzt die ausstellen. Frag beim HA nach.
Falls sie dir Arbeit anbieten, die du problemlos verrichten kannst, bin ich der Meinung, dass du arbeiten gehen musst und solltest.
- Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - othila, 21. SSW 03.04.08, 16:31
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Linda761 03.04.08, 16:45
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - sheena 03.04.08, 17:06
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Jasmin1985, 32. SSW 03.04.08, 17:13
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - wolke76 03.04.08, 17:43
- Ganz ehrlich? - schnubbi, 24. SSW 03.04.08, 17:46
- wegen Altenpflege... - leo engel, 25. SSW 03.04.08, 19:33
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Fabi2006, 38. SSW 03.04.08, 20:21