Geschrieben von Linda761 am 03.04.2008, 16:45 Uhr |
Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!
Dass Deine Große erst im Juli in den Kindergarten kommt, ist ja nun gar kein Argument. Um eine Betreuung kannst Du Dich kümmern oder eben länger Elternzeit nehmen und auf Dein Gehalt verzichten.
Bei einem Beschäftigungsverbot geht es lediglich darum, ob Du die Tätigkeit als Schwangere ausüben kannst. Hast Du in der ersten SS in dieser Firma gearbeitet? Dann geht es in der 2. ja wohl auch. Wenn Du in der ersten SS dagegen schon ein Beschäftigungsverbot hattest, sollte es auch diesmal kein Problem sein.
Sorry, aber ich finde es nicht okay, die bestehenden Regelungen auf Kosten der Allgemeinheit auszunutzen (denn die finanziert das Geld, was die KK Dir zahlen müsste).
LG
Linda
- Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - othila, 21. SSW 03.04.08, 16:31
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Linda761 03.04.08, 16:45
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - sheena 03.04.08, 17:06
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Jasmin1985, 32. SSW 03.04.08, 17:13
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - wolke76 03.04.08, 17:43
- Ganz ehrlich? - schnubbi, 24. SSW 03.04.08, 17:46
- wegen Altenpflege... - leo engel, 25. SSW 03.04.08, 19:33
- Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit! - Fabi2006, 38. SSW 03.04.08, 20:21
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