Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Diana-82 am 17.02.2017, 19:58 Uhr

Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Mein Mann und ich wollen in wenigen Monaten an die "Produktion" von Baby Nummer zwei gehen.

Ich bin vor zwei Wochen 35 jahre geworden.

Er wäre mein zweites Kind.

Gelte ich durch mein Alter als Risikoschwanger?

Kind 1 ist jetzt 13 Monate

In der Schwangerschaft hatte ich ab dem 4 monate täglich 14 Stunden Sodbrennen und ab Anfang achter Monat starke ödeme am ganzen Körper, verdacht auf preeklamsie hat sich zum glück nicht bewahrheitet.

Habe ich "Anspruch" auf ein Beschäftigungsverbot?

War auch in der ersten Schwangerschaft ab Woche 11 zu Hause und habe es sehr genossen die Schwangerschaft so intensiv erleben zu können.

Hier hatte mein Chef ds Verbot ausgesprochen da wir alle in kurzarbeit sollten. War seine Art von "Sozialplan" alle schwangeren heim zu schicken.

Sprich Frage 1 Bin ich mit 35 als Zweitgebährende Risikoschwanger und Frage 2 darf ich ohne "großes Betteln" ins ärztlich ausgesprochene Beschäftigungsverbot ?

Bitte keine Fagen oder Kommentare warum ich mir das BV wünsche.

 
38 Antworten:

Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Soie am 17.02.2017, 20:23 Uhr

Warum du es dir wünscht ist ja klar. Damit du es genießen kannst die Schwangerschaft intensiv zu erleben. Und die Sozialkassen sollen es finanzieren ....

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mine74 am 17.02.2017, 23:28 Uhr

Beide Male nein.

Nur wegen des Alters ist man nicht automatisch Risikoschwanger.
Zumindest sieht das meine FÄ nicht so. Beim letzten Kind war ich 38/39 und war ganz "normal" schwanger. Jetzt mit 42 trotz FG, schon 3 KS bin ich immer noch nicht Risikoschwanger. Die Schwangerschaft verläuft (bis auf am Anfang starke Übelkeit und jetzt ziemlich oft Migräne) ganz normal.

Beschäftigungsverbot gibt es nur, wenn du in einem "gefährlichen" Job arbeitest, es keine Ersatzstelle in dem Betrieb gibt oder du gesundheitliche Probleme hast und somit Gefahr für Mutter und Kind bestünde, so du denn arbeiten gehen würdest.
Ich glaube seit 1.1. gelten eh strengere Regeln im Bezug auf Beschäftigungsverbot.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Stef12 am 18.02.2017, 10:52 Uhr

Du willst allen Ernstes ohne medizinischen Grund ins Beschäftigungsverbot, damit du deine Schwangerschaft "genießen" kannst?! Ohne Worte... Sodbrennen ist sicherlich kein Grund. Ist unangenehm, aber damit haben ein Großteil der Schwangeren zu kämpfen. Genau wie mit Übelkeit, Wassereinlagerung, Rückenschmerzen, und und und. Das ist nunmal so wenn man schwanger ist. Wir haben hier im Vergleich zu der restlichen Welt einen unglaublichen Luxus was das Kinder kriegen angeht (Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld, ...). Da finde ich solche Gedanken schon ganz schön dreist. Wenn es einen Grund gibt, der die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet, keine Frage. Aber der liegt hier ja offensichtlich nicht vor.
35 ist heutzutage ein völlig normales Alter um schwanger zu werden. Da stehen nicht einmal irgendwelche besonderen Untersuchungen an.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Hubbeldubbel am 18.02.2017, 12:27 Uhr

Du kannst in jedem Unterforum Deine Frage stellen, wie Du siehst, die Antwort bleibt die Gleiche :-)

Aus den von Dir genannten Gründen gibt es ohne Betrug kein BV.

Ich habe übrigens im Forum von Frau Bader mal angefragt, wie lange Dir das erste BV rechtlich noch auf die Füße fallen kann. Die Antwort interessiert Dich vielleicht auch.

Bg

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Tiffy_78 am 18.02.2017, 12:28 Uhr

Ich bin 38 und hatte drei FG, bin trotzdem nicht risikoschwanger. Ich gehe normal arbeiten und hebe regelmäßig mein 18-monate altes kind bzw schleppe sie überall durch die Gegend, trotz diverser Zipperlein.. Alle Untersuchungen zahle ich selbst.
Ich hoffe auch, dass ich bis zum Ende arbeiten kann. Ich möchte nicht die Schiene "schwanger=krank" oder "alle muttis arbeiten nur auf sparflamme, melden sich dauernd krank" usw geraten. Es gibt genug Vorurteile gegen Mütter, dem muss man doch entgegenwirken wollen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Danyshope am 18.02.2017, 14:33 Uhr

Scmarotzertum lässt grüßen. Bei einer solchen Einstellung sollte man die Gesetze noch enger schrauben. AG sollten genauso wenig noch ein BV aussprechen dürfen wie Ärzte - damit man solchen Sozialbetrügern endlich mal entgegen wirkt.

Und du bist mit keinem der Punkte auch nur im entferntesten bei einem BV. Weder ist das Alter ein Grund dafür, noch die vorausgehende Schwangerschaft, noch Übelkeit oder sonstwas. Wenn wäre eine AU das Mittel der Wahl - das würde aber Krankengeld bedeuteten. Und deinem AG hoffe ich das er dein Gehalt aus eigener Tasche zahlen durfte - sollte das nachträglich auffliegen kann die KK das nämlich immer noch machen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Danyshope am 18.02.2017, 14:37 Uhr

Wundert es bei solchen Frauen wie die TE? Genau dies Einstellung sorgt dafür das immer weniger AG Frauen im gebärfähigen Alter einstellen wollen, Frauen die meinen Schwangerschaft gleich Krankheit und die schon vor Zeugung nach BV schreien. Und das wegen nichtigen Gründen über die jeder FA nur müde lächeln kann. Gut 90% aller Schwangeren dürften mindestens die Hälfte der "Beschwerden" aufweisen heutzutage. Und der Großteil geht normal arbeiten. Nur die gehen unter bei solchen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von QueenMum am 18.02.2017, 15:07 Uhr

Also mal ganz ehrlich wie kommt Ihr alle auf Sozialbetrug. Also hier mal eins zum nachdenken für einen Arbeitgeber ist es sogar positiv wenn er eine Schwangere ins BV schickt und warum weil er das Gehalt was er normalerweise zahlen müsste in dieser Zeit von der KK bezahlt bekommt und dieses dann weiterleitet. Fakt ist es das wir alle KK zahlen und weder eine Behörde noch der Steuerzahler dafür aufkommt sondern wir mit unseren Beiträgen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Danyshope am 18.02.2017, 15:20 Uhr

Weil es Sozialbetrug ist. Den WIR zahlen dafür - genau. Und das obwohl das BV eben nicht nötig ist. ich zahle gerne für Frauen die wirklich ein BV benötigen, nicht aber weil ein AG meint sich Geld sparen zu müssen.

Ein BV dient NUR !!! dem Schutze von Mutter und/oder Kind. Und ist nur dann anzuwenden wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt diese zu schützen. Nicht aber weil eine Schwangere meint sie wäre zu schwanger um arbeiten zu gehen. Dann soll sie doch gefälligst kündigen und kann dann gerne auf eigene Kosten daheim ihre Schwangerschaft genießen.

Solche Frauen haben eine Schuld daran das Frauen die wirklich auf ein BV angewiesen sind immer weniger eines bekommen. Und nicht selten deshalb auch ihre Kinder verlieren oder diese viel zu früh geboren werden und dabei Schäden davon tragen. DAS !!! sollte man sich mal vor Augen führen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mummeli am 18.02.2017, 15:21 Uhr

Ich habe meine Kinder mit 38 und 39 Jahren bekommen und war keine Risikoschwangere. Das wird heutzutage nicht alleine vom Alter abhängig gemacht.

Da es mir gutging war es eine Selbstverständlichkeit für mich, weiter in meinem Beruf als Ärtzin auf einer herzchirugischen Intensivstation zu arbeiten. Und, zumindest in den ersten 5 Monaten, auch noch Nachtdienste zu machen.

Wenn ich jetzt höre, dass man, '"um die Schwangerschaft intensiv erleben zu können" ein Berufsverbot erreichen möchte, muss ich mich echt sehr aufregen. Was ist denn das für eine Einstellung?! Kein Wunder haben so viele Chefs Vorbehalte, wenn es um die Beschäftigung von Frauen geht.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Katl_80 am 18.02.2017, 15:27 Uhr

Lustig, eine solche Frage ohne schlechtes Gewissen zu stellen.

Wie konntest du mit deinen Symptomen die erste SS "genießen"?

Ich freue mich, dass ich bis zum Schluss arbeiten gehen darf und die letzten sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt (die es glücklicherweise in Deutschland gibt)
werde ich dann genießen.

Bin bei der Geburt 37 und sehr froh, nicht als Risikoschwangere eingestuft zu sein. Will im Sommer noch in den Urlaub fliegen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Soie am 18.02.2017, 15:34 Uhr

Genau, wir alle zahlen Krankenkassenbeiträge. Und ich hab keine Lust einem Arbeitgeber die Angestellte mitzufinanzieren weil er Geld sparen will und ansonsten die Leute in die Kurzarbeit schicken muss.

Ein BV ist dafür da Leben und Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.

Ich bekomme zb von der Krankenkasse die Medikamente nicht voll bezahlt Weil es billigere gibt. Die aber dafür unangenehme Nebenwirkungen haben. Zahl ich halt den Mehrpreis selber. Will aber dich oder die AP mal sehen wenn Medikamente für das Kind zb nicht bezahlt werden, dafür aber einer Frau das BV weil sie die "Schwangerschaft genießen will". Und wenn es Gründe für das BV gibt, wird sie es auch bekommen. Aber aus der Fragestellung liest man das nicht heraus.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Tine1076 am 18.02.2017, 17:11 Uhr

Hallo,
na, das ging ja mal nach hinten los von wegen 'Bitte keine Kommentare...'.
Folgendes von mir: Ich habe ein BV in allen drei Schwangerschaften bekommen, in denen ich die Kinder nicht verloren habe, WEIL ich eine Cervixinsuffizienz habe, sodass ich 23 Stunden am Tag liegen muss. (trotz Cerclage) Will sagen: Es muss ein medizinischer Grund vorliegen, entweder du oder das Kind muss durch die Berufstätigkeit in Gefahr geraten. Ich glaube, dass auch Dinge über die Psychoschiene möglich sind, aber die Frage ist, ob man sich und der Welt das antun will?
Ich würde sehr gerne arbeiten, mir fällt so die Decke auf den Kopf und es ist mir so unangenehm, dass ich schon wieder raus bin aus dem Job. Ich hatte bei meiner neuen FÄ extra gefragt, ob ich nicht auch mit Cerclage arbeiten könnte und sie signalisierte Kompromissbereitschaft. Aber dann waren es Zwillinge und gleich Blutungen im Spiel und ich weg vom Fenster.
Also weder dein "Alter" allein, noch frühere Beschwerden rechtfertigen das BV. Ohne Betteln, Vortäuschen oder eben echte Komplikationen wird das zu Recht nichts. Und Letzteres würde ich dir schon gar nicht wünschen.
Alles Gute und ich hoffe, deinem Wunsch liegt keine ernste Problematik bei euch zu Grunde.
Tine

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Dartengel am 18.02.2017, 18:39 Uhr

Ich werde jetzt 37 und meine Ärztin hat mir auch erklärt das ich nicht automatisch mit dem Alter, als Risikoschwangere gelten würde.
Ich war auch froh noch arbeiten gehen zu dürfen. Mein Chef hat mich nur in der ersten Schwangerschaft von gewissen Tätigkeiten ausgeschlossen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von maria-christina am 18.02.2017, 18:51 Uhr

Wow,

ich bin schon echt entsetzt so eine Frage zu lesen... Der Staat und die Kassen haben nicht sonderlich viel Geld für Kinder und Familien übrig, dann gibt es noch Leute die nicht nur ein gesundes Baby wollen sondern auch noch auf Kosten von anderen Leben...
ich erwarte mein zweites Baby, unserer erstes ist an einer Fehlbildung gestorben, ich habe trotz klarer Diagnose bis zum Mutterschutz gearbeitet weil ich es richtig fand...

Wir haben trotzdem die Schwangerschaft "genossen"


Ich habe heute Angst in eine Risikoschwangerschaft "geschoben" zu werden, aufgrund unserer Vorgeschichte und ander möchten das tatsächlich um nicht zu arbeiten?

sorry sei mir nicht böse aber das finde ich echt dreist, vor allem weil es Mütter gibt die auf diese Regelung angewiesen sind und DENEN die Gelder zustehen weil SIE oder das KIND in Gefahr sind und nicht weil sie die "Schwangerschaft" genießen wollen...

Wir wundern uns wo die Gelder alle bleiben, SO bleibt für die ehrlichen Leute halt nichts mehr übrig...

echt erbärmlich....

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von blattlaus am 18.02.2017, 20:27 Uhr

Wie alle schon geschrieben haben: Nein.

Bei meinem letzten Kind war ich 35, Z.n. mehreren FG und Totgeburt, nach Kaiserschnitt und mit Gerinnungsstörung.... wie in den anderen langen Schwangerschaften hatte ich wieder eine Gebärmutterhalsverkürzung etc - aber kein BV.....

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von lilke am 18.02.2017, 23:36 Uhr

Nein bist du nicht. Ich hab zwei Kinder mit über 35 bekommen nachdem das erste - U35 - es nicht geschafft hatte. Galt in beiden Schwangerschaften nicht als risikoschwanger und hätte mich auch nie so gefühlt.

Selbst wenn, bedingt "Risikoschwangerschaft" kein BV, nicht mal eine AU, nur mehr Untersuchungen, die der Arzt in Rechnung stellen kann.

Wenn du zu faul zum arbeiten bist und deine "Schwangerschaft genießen" willst, dann kündige halt. Hast du auch frei.

LG Lilly

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Tiffy_78 am 19.02.2017, 7:46 Uhr

Nachtrag: man sollte echt froh sein, wenn der Arzt sagt, dass man nicht als risikoschwanger gilt. Denn bei "risikoschwanger" bekommt man doch gleich erstmal Angst (ich zumindest würde das), und dann kann man die Schwangerschaft erst recht nicht genießen.
Niemand hat einen 24h job, in dem er nicht die Zeit hat, an das kind im Bauch zu denken.
Und wenn du schon ein kind hast, läuft die zweite Schwangerschaft eh nebenher. Ob du arbeitete oder nicht. Wenn du arbeitete, hast du wenigstens weniger Zeit, für sorgen zu machen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Mutti69 am 19.02.2017, 10:38 Uhr

Ich wünsche mir auch so vieles.

Z.B., dass ich durch die Providerleitung kriechen kann, damit ich bestimmte Leute mal kräftig schütteln kann.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von lymue92 am 19.02.2017, 14:44 Uhr

Habt ihr euch die Entwicklung vom mutterschutzgesetz mal angeschaut ???

Nehmen wir mal das stillen. Bisher konnte jede Stillmama eine Pause nehmen um abzupumpen. Unabhängig vom Alter des Kindes. Jetzt nur noch in den ersten 12 Monaten.
Wieviele Mütter gehen den vor dem ersten Geburtstag wieder arbeiten? Es gibt doch schon kaum Plätze für einjährige geschweige denn dann für noch jüngere.
--->>> dient nur dem Arbeitgeber. Nicht den Müttern oder Kindern.
WHO sagt min. 2 Jahre stillen, besser länger.
in den USA gibt es Firmen die stillenden Müttern Prämien zahlen, da sie seltener auf Arbeit ausfallen, da ihre Kinder seltener so krank sind das sie nicht in die Tagesstätte können.

Und zum Thema Beschäftigungsverbot.

Vor ein paar Jahren wurden Erzieher automatisch nach Feststellung der Schwangerschaft ins BV geschickt. Bis eine Kinderkrankheit ausbricht kann man sich als Erzieher längst angeangesteckt und das ungeborene geschädigt haben.
auch in der Alten - unfund Krankenpflege galt das sofortige Verbot.
Habe jahrelang in der Altenpflege gearbeitet. Mir hätte es mit Sicherheit was ausgemacht im 7. Monat schwanger noch Bettlägrige umzulagern die 90 kg und mehr auf die Waage bringen.
Es gilt personaltechnisch Notstand in debeiden angeführten Bereichen. Also wiewird das MiMutterschutzgesetz gelockert.
Gilt auch für andere Berufsgruppen.

Bevor ihr Schwangeren die Schuld gebt, dass diese sich mit ihren aktuellen und auch subjektiven Lebensumständen ein BV erschleichen senkt lieber mal nach wem die aktuellen Änderungen im Mutterschutzgesetz nutzen.

Das war die krasseste Änderung zu Schaden von Schwangeren , ungeborene , Müttern und Stillkindern seit langem.

Deutschland ist und bleibt Kinderunfreundlich.

Zum Thema Sozialbetrug. Die Schreiberin ist nicht erst 18 sondern arbeitet. Sie hat vermutlich auch schonein paar Jahre was eingezahlt. Wrum sisoll sie sich nicht was zurück holen?

Harz IV Empfänger die ein kind nach dem anderen bekommen schaden da viel mehr. Volle Bezahlung und Zuschüsse ohne auch nur in eine Kasse was eingezahlt zu haben.

Denkt einfach mal über meinen Post nach.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Terkey235 am 19.02.2017, 15:07 Uhr

"Die Schreiberin ist nicht erst 18 sondern arbeitet. Sie hat vermutlich auch schonein paar Jahre was eingezahlt. Wrum sisoll sie sich nicht was zurück holen?"

Weil es grundlos ist.
Weder ist sie im siebten Monat schwanger und muss 90-Kilo-schwere Kranke umschichten, noch gibt es sonst einen Grund.

Sie ist nicht mal schwanger, sondern fordert vor der Zeugung bereits ein, ein BV zu bekommen, um ihre Schwangerschaft besser genießen zu können.

Ich kann gut verstehen, dass man es möchte. Ich finde auch, die AP wurde hier genug zurechtgewiesen und wird schon gemerkt haben, dass ihre Forderungen vielleicht ein bisschen zu hoch gegriffen waren.
Den Gedanken, dass sich jemand bequem neun Monate lang gemütlich auf dem Sofa den Bauch streichelt, während andere Eltern und Nicht-Eltern dafür arbeiten gehen, finde ich trotzdem schwierig. Ich zahle als ganz normal gesetzlich Versicherte jeden Monat knapp 700,- Krankenkassenbeitrag und habe nicht mal Anspruch auf Mutterschutz (oder Mutterschaftsgeld). Bei mir gerade eh kein Thema und ein selbstgewähltes Schicksal. Da will ich mich gar nicht beklagen. Dennoch finde ich, man sollte sowas schon mal in die Anspruchshaltung gedanklich einfließen lassen, bevor man auf Kosten andere Menschen Wünsche dieser Art äußert.

Wenn ich mir im Rechtsforum so anschaue, wie auf täglicher Basis versucht wird, eine Schwangerschaft zu den eigenen finanziellen und sonstigen Gunsten zu nutzen, erschließt sich mir irgendwie schon, warum ein Anteil der Schwangeren dazu beiträgt, dass Gesetze verschärft werden (auch wenn mir der Ton drüben nicht gefällt).

LG terkey

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Stef12 am 19.02.2017, 16:08 Uhr

Ich glaub du hast den Grund für den Ärger hier etwas missverstanden. Hier ist sicherlich keiner gegen das BV als solches. Im Gegenteil, es ist super, dass es sowas gibt, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Die "Gründe" der Fragestellerin sind Sodbrennen und ihr Alter. Und ihr geht es auch nicht darum Gefahren für das Kind und sich auszuschließen, sondern um die Schwangerschaft "genießen" zu können. Ich hab noch nicht gehört, dass ein Kind Schaden durch Sodbrennen bei der Mutter genommen hat, aber ich lass mich gern eines besseren belehren. Abgesehen davon, dass das zuhause nicht besser wird. Es geht hier weder um eine Ansteckung von Kinderkrankheiten im Kiga noch um körperliche Arbeit in Pflegeberufen.
Dass Deutschland kinderunfreundlich ist, wage ich zu bezweifeln.Wobei ich in diesem Zusammenhang eher von familienfreundlich bzw. -unfreundlich sprechen würde. Also was der Staat an Unterstützung beiträgt. Hast du dich schonmal informiert in welchen Ländern es Dinge wie Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld und dergleichen gibt und in welchem Umfang? Da wirst du das Ausmaß, das wir hierzulande haben, kaum nochmal finden. Mein 1. Kind kam in Australien zur Welt. Dort musste ich bis zum Tag der Geburt arbeiten oder eben Urlaub nehmen und dann hatte ich ganze 12 Wochen Elternzeit, in der lediglich der staatlich festgelegte Mindestlohn bezahlt wird. Sowas wie Kindergeld gibt es natürlich auch nicht. Das nur als Beispiel, in anderen Ländern ist es auch nicht viel besser. Du musst schon ganz schön suchen um Länder zu finden, in denen auch nur ansatzweise die Leistungen zur Verfügung gestellt werden die wir hier bekommen. Und trotzdem ist es nie genug und es muss gemeckert werden oder noch schlimmer - nach Wegen gesucht werden wie man das noch weiter ausreizen kann -, anstatt einfach mal dankbar zu sein. Finde ich persönlich sehr traurig...

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Motte2017 am 19.02.2017, 16:13 Uhr

:D :D :D geil

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Motte2017 am 19.02.2017, 16:24 Uhr

Man muss mal überlegen, wenn man jetzt argumentiert von wegen man hat ja auch eine Zeit lang eingezahlt, wie lange muss man einzahlen... nehmen wir mal pauschal Arbeitnehmer Anteil 400 € im Monat bei einem schon recht guten Verdienst. Ich verdiene wirklich recht gut und zahle ungefähr 400 € an das wären im Jahr 4800 € Krankenkassenbeiträge die ich zahle. Wenn ich überlege zehn Monate zu Hause zu sein, dann muss ich allein für die Dauer des Beschäftigungsverbots ( 1900 netto mal zehn sind 19.000 Euro haben ... ich zahle jährlich 4800 nur ein also darf ich ungefähr 3 1/2 Jahre einzahlen und sonst keine gesetzliche Krankenkassen Leistung in Anspruch nehmen und mir das Beschäftigungsverbot zu können) was ist das für eine Milchmädchenrechnung? Ihr müsst euch diese Beträge mal auf der Zunge zergehen lassen, da sitzt jemand mit seinem Arsch für 20.000 € zu Hause. Und ihr geht weiterhin schön arbeiten und erfahrt dann im Nachhinein es wäre nicht mal notwendig gewesen.

Anders wäre es natürlich wenn es berechtigt wäre. Aber das ist es ja in vielen Fällen nicht, das hat man ja anscheinend schon bemerkt. Meine Bekannten geben übrigens offen zu dass die Beschäftigungsverbote übertrieben waren aber sie es gerne angenommen haben.

Der einzige Unterschied hier zu vielen vielen anderen ist, das die Themenstarterin nicht mal ein schlechtes Gewissen hat es offen kund zu geben :)


Das ist der Verfall der Gesellschaft: Das keiner mehr über den Tellerrand guckt !

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Motte2017 am 19.02.2017, 16:27 Uhr

Und übrigens, auch wenn es nix zur Sache tut, für mich ein Grund das soziale System, was so betrieben wird hier arg infrage zu stellen. Denn anscheinend funktioniert es eben nicht, da es zu viele schwarze Schafe gibt aber Hauptsache ich kloppe mich mit der Krankenkasse um die Übernahme der Kosten einer professionellen Zahnreinigung von 60 € im Jahr &513; Ja ja so ist das &513; ;-) Aber hey, wusstet ihr schon das die in der Schwangerschaft für jeden übernommen wird :)

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Oktaevlein am 19.02.2017, 17:10 Uhr

Na, du bist ja vielleicht "lustig". Wegen Leuten wie dir bekommen Frauen, die wirklich ein Beschäftigungsverbot bräuchten, zum Teil keines, besonders wenn der Frauenarzt schon mal schlechte Erfahrungen damit gemacht hat.

Eine Erzieherin im Kindergarten meiner Tochter (städtischer Träger) hatte wegen Ansteckungsgefahr ein Beschäftigungsverbot in der Kita. Sie "durfte" dann im Rathaus im Büro sitzen und irgendeinen Schreibkram machen. Glaub mir, sie wäre viel lieber in die Kita gekommen.

Ich selber hatte ständig drohende Fehlgeburt (nach einer wirklichen FG) und hatte selbst dann zuerst wochenlang AU (wofür ich schon dankbar war). Später dann Beschäftigungsverbot aus verschiedenen Gründen, u. a. Cervixinsuffiziens. Ich habe über 4 Monate den ganzen Tag nur gelegen und hatte dann dennoch eine Frühgeburt.

Du siehst, trotz - in meinem Fall berechtigten - Beschäftigungsverbot, konnte ich die Schwangerschaft nicht genießen. Dafür genieße ich heute meine Gott-sei-Dank gesund und muntere 6-jährige Tochter.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Hubbeldubbel am 19.02.2017, 18:01 Uhr

Dann wandere bitte in ein familienfreundlicheres Land aus.

Wer empfiehlt denn bitte 2 Jahre zu stillen.

Den Rest kommentiere ich gar nicht, Du hast den Gesamtsachverhalt nicht umrissen.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von ursel7 am 19.02.2017, 18:10 Uhr

1. Ich kenne viele, deren 1-jähriges Kind in die Kita geht. Meine sind selbst mit 1 oder eher gegangen und ich habe alle lange gestillt (den letzten 2,5 Jahre). Das geht schon.

2. solltest du dir vielleicht mal das Mutterschutzgesetz durchlesen. Niemand wird heute gezwungen, schwanger in der Kita zu arbeiten und sich mit Krankheiten anzustecken oder in der Pflege 90 Kilo Menschen umzulagern. Einfach mal informieren, bevor man solche Sachen in die Welt setzt.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von ursel7 am 19.02.2017, 18:14 Uhr

Nein, du bist mit 35 nicht grundsätzlich risikoschwanger und hast auch kein Anrecht auf ein BV. Ein Beschäftigungsverbot gibt es, wenn Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind besteht und nicht, weil man ein paar schwangerschaftstypische Wehwechen hat und gern seine Schwangerschaft genießen möchte.

Du kannst dir aber gern unbezahlt Urlaub nehmen.

Ich habe mein letztes Kind mit 38 bekommen und hatte vorher 3 FG. Ich hätte mit ein wenig Jammern garantiert ein BV bekommen (meine FÄ hat mir ein Teilzeit-BV sogar angeboten), aber mir ging es körperlich gut und so konnte ich auch arbeiten.

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Verschärfung WEGEN diesem Mißbrauch

Antwort von Danyshope am 19.02.2017, 18:19 Uhr

Prust, selten so gelacht.
Ich habe erfolgreich 4,5 Jahre gestillt! Und davon 3,5 Jahre gearbeitet. Mit einem absoluten Stilljunkie und auch fast schon Vollzeit. Also nicht mal eben so einen Minijob wo man die Woche 5-10 Std wo putzt.

Als mein Sohn mit genau einem Jahr zur TaMu ging hat er nicht eine !!! Mahlzeit komplett ohne Muttermilch gehabt. das war aber gar kein Problem, weil wenn Mama nicht da, hat das Kind problemlos am Tisch mit gegessen. Wie fast alle anderen Stillkinder welche ich kenne ebenso. Schlafen klappte übrigens auch, und das obwohl Kind daheim noch zu einschlafen gestillt hat. ich habe angefangen mit 25-30 Std die Woche, dank langer Fahrstrecke war er aber 35 Std bei der Tagesmutter. Ging alles, wenn man den dann will. Und genau DAS ist das Zauberwort.

Die TE will gar nicht arbeiten so wie es scheint. Nicht ihre Arbeit ist das Problem - es gilt da also nichts zu schützen. Sonst würden nicht die Ärzte das BV aussprechen sondern der AG. Eine Erzieherin bekommt das BV vom AG - nicht vom Arzt. Und genau weil die TE auch weiß das die gar keine Chance auf eine BV wegen der Arbeit hat, hat sie es auch erst gar nicht im ersten Posting erwähnt sondern fadenscheinige Gründe wie Alter vorgebracht. Lese also mal richtig bevor du meinst wen in Schutz nehmen zu müssen.

Und nein, ich sehe nicht das Hartz4-Enpfänger mehr schaden. Weil ich nämlich Mütter kenne die die Konsequenzen für solche BV-Vorschieber tragen durften. Wenn Dein Kind wegen einer solchen Person schwerst behindert oder gar tot ist, dann kannst Du gerne noch mal weiter reden. Und wenn Du mal RICHTIG lesen würdest, dann wäre dir auch klar das hier ALL, wirklich ALLE ein BV per se als gut und richtig empfinden. Aber dann wenn eben auch angebracht. Nicht als Ausrede damit Frau auf anderer Kosten sich einen faulen Lenz macht obwohl sie arbeitsfähig ist. Weder sie noch ihr Kind also in irgendeiner Form überhaupt gefährdet ist. Und spätestens die Antwort von Dr. Bluni hätte dir auch zu denken geben sollen.

Die Änderungen im Mutterschutzgesetz sind WEGEN solcher Frauen - bedank dich also bei der TE für die Verschärfung. Genau die Erschleichung dieser Sozialleistung hat zur Verschärfung geführt. Würden nur die Frauen ein BV erhalten denen es auch zusteht, hätten wir das eben jetzt nicht so verschärft.

Wenn Du mal quer lesen würdest, dann wüstest Du zudem das die TE nicht einmal arbeiten KANN. Weil ihr Kind nämlich scheinbar noch nicht erfolgreich in einem KiGa eingewöhnt ist. Ich vermute also mal der Wunsch nach Kind2 und im Idealfall BV ist eher dem gemünzt das sie sonst wieder arbeiten MÜSSTE. Was sie nicht kann, und eben dann kündigen müsste.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Danyshope am 19.02.2017, 18:22 Uhr

Dann werde ich jetzt glatt schwanger, die kostenlose Zahnreinigung muss man doch einfach mitnehmen

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Ihr Lieben, wundert ihr euch nicht?

Antwort von Lina_100 am 20.02.2017, 0:27 Uhr

Wenn das kein Troll ist, die Wortwahl und in allen Foren keine weitere Reaktion. Spart euch eure Energie :).

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Philo am 20.02.2017, 20:53 Uhr

Gute Frau, Du bist schwanger und nicht krank.
Also, geh arbeiten, so wie die anderen schwangeren auch!

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von clarence am 21.02.2017, 11:33 Uhr

Nein, du bist mit 35 J. keine Risikoschwangere.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Geisterfinger am 24.02.2017, 20:06 Uhr

Streng genommen glaube ich, dass auch eine schwangere eigentlich krank geschrieben werden müsste, wenn sie Schwierigkeiten hat. Ein bv gilt eigentlich eher, um Schwierigkeiten zu vermeiden. De facto aber erteilen die Ärzte wohl gern bv und klar, jede Schwangere hat das auch lieber, denn da bekommt sie ja die ganze Zeit Gehalt. Eigentlich ist das wohl eher gedacht, um zB Berufe, in denen man schwer haüeben, viel stehen muss oder mit keimen oder Giftstoffen in Kontakt kommt , nicht mehr ausüben zu müssen. Aber Inn der ss gilt wie immer im Leben, dass Stress nicht toll ist. Insofern gilt: wenn du einen Arzt findest, der die bv erteilt, dann hast du eins. Wieviel du dafür jammern und betteln musst, ist bestimmt individuell.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Nixe1 am 03.03.2017, 9:43 Uhr

Hallo zusammen, ich hab mir grade die meisten Beiträge durchgelesen und möchte doch auch mal meine Meinung dazu geben.
Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Gastroenterologischen/Onkologischen Station und ich habe in meiner letzten SS (2013) sofort BV vom AG bekommen, da es nicht möglich war, mich zu beschäftigen ohne, dass ich bestimmten Gefahren ausgesetzt bin. Darüber war ich sehr froh, muss ich eingestehen, denn bei dem Gedanken weiterhin mit Chemos, Isolationen u.s.w. zu arbeiten, während man weiß, man ist schwanger, ist kein gutes Gefühl. Man passt ständig auf und dennoch kann schnell mal was passieren und dafür gibt es dann keine Entschädigung. Ich muss auch dazu sagen, ich hatte damals richtig, richtig liebe Kollegen, die an denen zwei Tagen, an denen ich noch freiwillig gearbeitet hab, weil kein Ersatz zu finden war, mir alles, was ich nicht durfte, selbstverständlich abnahmen. Da kam ich mir ganz schön blöd vor, aber ich fand es sehr lieb.
Ich hatte dennoch eine Frühgeburt in 29+0 durch vorzeitiger Plazentalösung. Den Grund dafür weiß keiner, jedoch hat mein Gyn gesagt, ich wäre bei erneuter SS risikoschwanger. Finde das nicht schlimm, man macht sich da beim zweiten mal eh schon Gedanken. Sind auch wieder am planen. Muss allerdings sagen, dass ich schon zufrieden wäre wieder ein BV zu bekommen, da es auf Arbeit immer stressiger wird... Wer in dem Beruf arbeitet, weiß wovon ich spreche. Ich glaube nicht, dass man mich weiter beschäftigen könnte, ohne, dass ich was mit den Chomos, Iso´s oder sonst aggressiven, oder Adipösen Patienten zu tun hätte. Sind nur paar kleine Beispiele und ist einfach schwer zu beschreiben. Man langt einfach viel zu schnell mal mit hin und danach fasst man sich an Kopf! Und ja, ich weiß: Man ist "nur" schwanger, nicht krank!
Fazit: BV ja,in bestimmten Fällen oder zumindest teilweise, Zum Beitrag oben: wenn du keiner Gefahr ausgesetzt bist und so lange es dir gut, geh arbeiten und genieße die SS in deiner Freitzeit. Arbeiten hat auch Vorteile: man grübelt nicht so viel! :-)
VlG

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Lefait am 02.08.2020, 23:18 Uhr

Liebe Diana,
Ich habe mit großer Entrüstung diesen Shitstorm gelesen und finde, die meisten Autorinnen sind dämliche, frustrierte, unsolidarische Dumpfbackenpisserweiber! (Auf die Gefahr hin, dass das hier gleich wieder gelöscht wird, ist mir egal). Ich finds echt ne Frechheit. Wenn die meinen, eine werdende Mutter erweist sich nur dann als würdiges Mitglied der Gesellschaft, wenn sie sich bis zum Beginn der Wehen verausgabt, bitteschön! Sollen sie es selbst so handhaben! Aber bitte die Leserinnen hier mit ihrer antrainierten Pseudofleißmoral verschonen.
Ich finde es sehr verantwortungsbewusst gerade in sehr stressigen, fordernden Berufen genau in sich zu spüren, ob das gegenüber dem Kind so richtig ist und dann ggf. den Weg des BV zu gehen.
Und im Übrigen:
Es lebe die genossene Schwangerschaft!
So.
Gute Nacht.

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Re: Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot?

Antwort von Lefait am 02.08.2020, 23:27 Uhr

P.S.
Die merken gar nicht, dass ihre dämlichen Beiträge nur Ausdruck unhinterfragt übernommener patriarchalischer Denkmuster sind.

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