Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hubbeldubbel am 16.02.2018, 8:09 Uhr

Auf Mutterschutz verzichten

Ach herje, die Frage ist doch nun nicht so schwer zu verstehen. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes. Das Geld im Mutterschutz zählt nicht als Einkommen!

Wenn man pauschal im Rechtsforum "immer" schreibt "vor Geburt" so kann das fatale Auswirkungen haben und ist so nicht korrekt.

Jetzt kann es sein die Fragestellerin war im ersten Monat der Berücksichtigung zur Berechnung findet arbeitslos = macht 0 Euro

Jetzt hat sie aktuell einen grandiosen Job und verdient 3500 Netto. Der vorgeburtliche Mutterschutz den sie nutzen darf aber nicht muss beginnt z.B. am 23.02. - somit würde die Gehaltszahlung vom 28.02. nicht berücksichtigt. Sie hätte den Monat aber gern in der EG Berechnung, damit der eine Monat in der Arbeitslosigkeit sich nicht negativ auswirkt. Also geht sie freiwillig erst am 01.03. in Mutterschutz. In ihrem Fall, gehts eben darum, dass die günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird und dazu braucht sie noch einmal Einkommen in der besseren Steuerklasse - sonst zählt s nicht...

Es gibt also durchaus Situationen, wie man dem Bsp. entnehmen kann, wo es sehr sinnvoll ist darüber nachzudenken auf etwas Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten und stattdessen zu arbeiten.

Was für wen wann sinnvoll ist, sollten Außenstehende nicht beurteilen. Der eine machts für 10 Euro mehr EG, der andere würde es für 50 Euro mehr EG nicht tun. Geld hat doch letztlich im Empfinden für alle Menschen einen anderen Wert.

Bg

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.