Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Herbstlaub123 am 15.02.2018, 23:31 Uhr

Auf Mutterschutz verzichten

Du bekommst doch während des Mutterschutzes dein volles Gehalt weiter. Verstehe ich jetzt nicht.

Elterngeld bekommst du während der Elternzeit. Diese beginnt 8 Wochen nach der Geburt. Wann dein Kind geboren wird, weiß doch niemand sicher. +-10 Tage zum ET sind normal. Wenn dein Kind meinetwegen am 15.3. geboren wird, hast du bis 14.5. Mutterschutz und ab 15.5. Elternzeit. Und bekommst dann bis 14.3. des folgenden Jahres Elterngeld. Das ist also mitten im Monat. Und sie nehmen zur Berechnung immer die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit. Da sind keine vollen Kalendermonate.

 
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