Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von -Talia- am 16.02.2018, 7:43 Uhr

Auf Mutterschutz verzichten

Die AP will auf ein paar Tage vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, also zum Beispiel statt am 28.03. erst am 01.04. in den Mutterschutz gehen. Dann zählt nämlich noch der komplette März als Bemessungsgrundlage für das Eltern­geld. (April 17 bis März 18). Ist sie im März auch nur einen Tag im Mutterschutz, zählt der März nicht mehr dazu, sondern dann eben März 17 bis Februar 18. Und dann fehlt ihr wohl genau ein Monat in der Steuerklasse III, damit diese Grundlage für das Eltern­geld wird. Kann/ konnte man auf jeden Fall machen und ist nicht so völlig abwegig, wie ihr meint.
@ AP: weiterhelfen kann ich dir leider nicht. Bei Frau Bader hatte sowas in die Richtung aber auf jeden Fall mal jemand gefragt. Vielleicht hilft dir das weiter. Findest du bestimmt über die Suchfunktion.

 
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