Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Talea, 39. SSW am 09.01.2013, 13:15 Uhr

Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Hallo du,

also, der Arbeitgeber muss sich an das Mutterschutsgesetz halten. Tut er das nicht und kann er dich nirgends so einsetzen, dass die Richtlinien beachtet werden, dann muss er ein BV aussprechen.

Hält er sich an die Mutterschutzlinien, und du hast trotzdem Beschwerden und es geht dir gesundheitlich schlecht und kannst deshalb nicht arbeiten, muss Fa. BV ausstellen.

Das war hier immer wieder Thema, gib mal BV in die Suchfuntkion ein.

Für dich wäre es besser, wenn der AG das BV ausstellt, dann hast du keine Geldeinbussen, als wenn es der Arzt ausstellt.

Das ist schon mal gut das d. Arbeitsmedizinische den Bericht an den AG schickt.
Drücke dir die Daumen, dass du was erreichst. Viel Glück.

Lg Talea

 
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