Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mami_RLP, 29. SSW am 28.06.2012, 18:50 Uhr

AW

Ich finde es von unserem Rechtssystem einfach nicht richtig, dass jemand, der die ganze Zeit arbeiten war und eben nur im 2ten Elternjahr nicht konnte, da Betreuungsangebote fehlten, weniger raus hat als jemand, der ALG II bezieht und somit überhaupt nicht arbeiten war. Und in meinem Fall ist das im zweiten Elternjahr auf jeden Fall so!

Das jemand arbeitslos werden kann - keine Frage, dass ihm dann Hilfe zusteht - auch ok! Habe ich auch nie anders behauptet.
Aber das überliest man scheinbar gerne!


Ach, und wenn es gesetzlich heißt:
"Der Mindestbetrag von 300 Euro ist aber bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten Berechtigte neben einkommensabhängigen Sozialleistungen zusätzlich 300 Euro Elterngeld"

Dann wird wohl nur alles ÜBER 300€ angerechnet. - So viel zum Erkundigen.

 
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