Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Angel79, 30. SSW am 15.05.2009, 7:17 Uhr

ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???

Hallo;

Wohngelt und Kinderzuschlag sind vorranige Leistungen, das bedeutet hast du Anspruch auf diese Leistungen musst du Sie auch warnehmen.

Wer Wohngeld und Kinderzuschlag erhält bekommt KEIN ALG II!
In den meisten Fällen steht man sich finanziell mt den beiden Leistungn aber besser!

 
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