Geschrieben von elisa, 35. SSW am 14.05.2009, 19:54 Uhr |
ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???
Wie finde ich heraus, was in meiner Situation besser ist? Ich habe mir schon einen Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsrechner rausgesucht und hätte laut dem Anspruch auf etwa 250€ Wohngeld und 140€ Kindergeldzuschlag...nun frage ich mich, was sinnvoller ist für mich im Elternjahr? ALG2 beim Jobcenter zu beantragen (hätte vielleicht noch weitere Vor- oder Nachteile?) oder eben doch lieber nicht? Keine Ahnung... Vielleicht kennt sich wer aus oder kann mir irgendwie weiterhelfen...
LG Elisa
Re: ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???
Antwort von PhiSa am 14.05.2009, 20:11 Uhr
ich weiß es nicht, kann mir aber vorstellen, dass das wohngeldamt sagt, bevor du wohngeld kriegst, beantrage erstmal alg2 oder ähnliches.
wir mussten damals ein einkommensnachweis ausfüllen und abgeben. hätten wir damals keinen nachweis gehabt, weil kein "einkommen" (egal welches), hätten die bestimmt gesagt, beantrage erstmal dies und jenes.
aber wie gesagt, ich weiß es nicht, kann es mir aber gut vorstellen.
Re: ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???
Antwort von Emily25, 38. SSW am 14.05.2009, 20:13 Uhr
Hey Elisa
Man kann nicht entscheiden, was "günstiger" für einen ist. Alg II hat immer den Nachrang, das heißt du beantragst erstmal Kinder-Zuschlag und Wohngeld und wenn der Bedarf eurer Bedarfsgemeinschaft dann noch nicht gedeckt ist, bekommst du aufstockend Alg II.
LG Emmy
Re: ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???
Antwort von Emily25, 38. SSW am 14.05.2009, 20:21 Uhr
Zum verständnis hier der §:
§ 2
Nachrang der Sozialhilfe
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Text ab 01.01.2005
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder
wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Re: ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???
Antwort von Angel79, 30. SSW am 15.05.2009, 7:17 Uhr
Hallo;
Wohngelt und Kinderzuschlag sind vorranige Leistungen, das bedeutet hast du Anspruch auf diese Leistungen musst du Sie auch warnehmen.
Wer Wohngeld und Kinderzuschlag erhält bekommt KEIN ALG II!
In den meisten Fällen steht man sich finanziell mt den beiden Leistungn aber besser!
Nee, ist nicht so...
Antwort von hormoni, 18. SSW am 15.05.2009, 7:30 Uhr
Hallo!
Ich habe aktuell eine Freundin die ihr 4. Kind erwartet. Ihr Mann ist kürzlich arbeitslos geworden. Sie hat überall Anträge gestellt (ARGE, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergartengebühren, etc). Ihr Mann erhält nun ALG I und meine Freundin mit ihren Kindern ergänzend ALG2 (also Hartz4).
ABER: Die ARGE hat nun berechnet, dass sie mit Wohngeld + Kinderzuschlag besser weg kommen, als mit Hartz 4. Sie bekam deshalb für April, Mai Hartz4, aber bis Juli soll sie die Anträge für Kizuschlag und Wohngeld beantragen
In erster Linie zählt es für die Beamten dort, dass du aus der Sozialhilfebedürftigkeit heraus kommst. Selbst wenn du nur 20 Euro mehr durch Wohngeld und Co bekommst (was bei meiner Freundin der Fall ist).
Grundsätzlich ist es so, wenn du ÜBERALL beantragt hast, das auf JEDEN FALL bei der ARGE mitanzugeben (mit Begründung). Normalerweise bekommt man entweder ALG2 oder dann KiZuschlag und Wohngeld.
LG
hormoni