Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Emily25, 38. SSW am 14.05.2009, 20:21 Uhr

ALG2 oder Wohngeld und Kindergeldzuschlag???

Zum verständnis hier der §:


§ 2
Nachrang der Sozialhilfe

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Text ab 01.01.2005

(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder


wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

 
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