Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kisito, 7. SSW am 07.09.2004, 14:28 Uhr

2. Schwangerschaft während Erziehungsurlaub

Hallo Zusammen!

Wer kennt sich aus:
ich habe bis zum 14.05.05 Erziehungsurlaub für unser 1. Kind beantragt. Nun bin ich zum 2. Mal schwanger und der Termin ist etwa Ende April 2005.
Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss?
Bekomme ich bei dem 2. Kind Mutterschaftsgeld weil es noch im Erziehungsurlaub geboren wird und ich demnach ja noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehe?
Vielen Dank für's Lesen und für hilfreiche Info's!

Liebe Grüsse Janna

 
5 Antworten:

Re: 2. Schwangerschaft während Erziehungsurlaub

Antwort von HeiJak, 15. SSW am 07.09.2004, 15:24 Uhr

Hey Janna,

ich bin zwar nicht der Experte, aber in einer ähnlichen Situation: EU (1. Kind) bis Februar 2005, drittes Jahr hebe ich mir auf. Geburt von Nr. 2 Anfang März 05.

Aaaalso, die SS musst Du m.W. bis Ende der 12. SSW Deinem AG melden. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast Du nur dann, wenn Du vorher gearbeitet hast. Dann errechnet es sich - wie beim 1. Kind auch - aus dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, abzgl. der 13 € pro Arbeitstag, den die Krankenkasse übernimmt, sofern Du gesetzlich versichert bist. Die privaten zahlen die einmaligen 210 €.

Wenn Du während der Zeit vor dem Mutterschutz nicht gearbeitet hast, hast Du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, jedenfalls nicht von Deinem jetzigen Arbeitgeber. Wie das bei Minijobs etc. geregelt ist, weiss ich allerdings nicht.

Hoffe, das hilft erst mal weiter? Sonst frag noch mal im Baby-und-Job-Forum, da sind einige arbeitsrechtlich ganz gut informiert.

- Jo.

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Re: 2. Schwangerschaft während Erziehungsurlaub

Antwort von Ronya, 22. SSW am 07.09.2004, 18:00 Uhr

Hallo,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Ich bekomme jetzt auch während der Elternzeit das 2. Kind. Meinen Arbeitgeber habe ich im 5. Monat informiert. Nur wenn Du arbeitest, solltest Du Deinen Arbeitgeber so früh wie möglich informieren, damit er den Arbeitsplatz auch gemäß den Richtlinien gestalten kann und Du ausreichend geschützt bist.

Was das Mutterschaftsgeld betrifft: Du bekommst, wenn Du noch einen bestehenden Arbeitsvertrag hast und noch selbstversichert bist von der Krankenkasse für 14 Wochen 13 Euro täglich. Vom Arbeitgeber bekommst Du kein Geld mehr. Solltest Du nicht mehr selbstversichert sein (also familienversichert bei Deinem Mann) bekommst Du gar nichts mehr, da das Entbindungsgeld gestrichen wurde.

Um das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu bekommen, reicht, wie beim ersten Kind auch, die Bescheinigung, die der FA 6 Wochen vor der Entbindung ausstellt.

Wenn Du noch Fragen hast, kannst mich ja mal anmailen :-)

Liebe Grüße
Ronya

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Na ihr kennt euch ja gut aus!! Vielen Dank!!! mT

Antwort von kisito, 7. SSW am 07.09.2004, 18:30 Uhr

Hallo nochmal!
Mir wurde nämlich gesagt, dass man wohl in dem Fall Erziehungsgeld bekommt aber kein Mutterschaftsgeld. Da ich aber noch selber versichert bin bekomme ich also die 14 Wochen mit 13 Euro von der KK bezahlt, richtig!?
Ist ja super! Eigentlich ein Grund zum Sekt aufmachen ;-) - naja dann halt Selters....
Nochmal Danke!
Janna

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Re: Na ihr kennt euch ja gut aus!! Vielen Dank!!! mT

Antwort von Ronya, 22. SSW am 07.09.2004, 21:10 Uhr

Hallo nochmal,

Erziehungsgeld für das 2. Kind bekommst Du natürlich zusätzlich, allerdings wird das Erziehungsgeld mit der Höhe des Mutterschaftsgeldes verrechnet. Das heißt, Du bekommst die ersten 2 Monate nach der Geburt evtl. nur ein gekürztes Erziehungsgeld.

Viel Spaß beim Anstossen :-)

Ronya

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Re: Na ihr kennt euch ja gut aus!! Vielen Dank!!! mT

Antwort von HeiJak, 15. SSW am 08.09.2004, 9:16 Uhr

Hey,
ErzGeld ist na klar wieder vom Einkommen abhängig. Wenn Dein Mann aber nicht gerade zu den Spitzenverdienern gehört, müsstet Ihr das schon kriegen. Zumindest für 6 Monate.
Kannst ja vorher schon mal rechnen? Freibetrag fürs erste Kind nicht vergessen!!
Hier ein Link:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Gruss, Jo.

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