Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Alexa1978 am 23.07.2018, 16:18 Uhr

Wer haftet denn für sowas ?

Eigentlich denke ich schon mit und plane umsichtig. Entweder hänge ich tatsächlich noch Urlaub an, oder ich weiß ohnehin, dass mein AG kulant ist.

Das gleiche gilt für Beaufsichtigung von Tieren (oder auch pflegebedürftigen Eltern, Kindern ...). Ich habe immer so geplant, dass meine Tiere auch mindestens 1-3 Tage im Anschluss versorgt gewesen wären. Auch andere Termine (Prüfungen, Vorladungen ...) sollte man im Blickfeld behalten.

Bei Anschluss-Urlauben muss man halt schauen, ob man sich einen Ausfall leisten kann, oder ggfs. dagegen versichert ist.

Wir waren auch einmal knapp davor, einen Sommerurlaub (zu 3.) unmittelbar an einen Städteurlaub (zu 2.) anzuknüpfen. Ich habe mich dann dagegen entschieden, da mir das Risiko bzw. der finanzielle Verlust zu hoch gewesen wäre, bzw. einfach die Enttäuschung, wenn etwas schief gegangen wäre.

ALLE Eventualitäten kann man ohnehin nicht vorhersehen, man sollte aber so planen, dass Zwischenfälle einen nicht gleich in den Ruin treiben oder um den Verstand bringen. Ich bin mir z.B. durchaus bewusst, dass man manche Rechte nur mit anwaltlicher Hilfe mühsam über das Gericht durchsetzen kann. Auf eine reibungslose Einigung würde ich mich daher nie verlassen.

Es gibt Personen, die kalkulieren (Geld, Zeit, Nerven ...) so knapp, für die wäre ein verschobener oder abgesagter Flug - oder vielleicht nur ein verloren gegangener Koffer - eine mittlere Katastrophe, weil sie sich vor Ort nicht weiterzuhelfen wissen.

Ich frage mich daher nicht, wer dafür haftet, sondern wie viel meine Nerven aushalten ;-)

 
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