Geschrieben von Ellert am 23.07.2018, 11:43 Uhr |
Wer haftet denn für sowas ?
huhu
OT für mich aber doch stellten wir uns gestern die Frage nach den Konsequenzen...
Meine Mittlere hat mir erzählt dass Ihre bekannte im Urlaub mehr oder weniger festhängt, gestern sollte sie zurückfliegen aber die Maschine fliegt nicht, einen Tag vorher wurde erklärt dass sie statt gestern Mittag erst heute oder morgen heimkommen mit einem extremen Umwegflug und viel Umsteigen. Der Freund müsste heute schon wieder arbeiten.
Ich plane manchmal auch so knapp....
Ich frage mich,was passiert denn bei sowas,
doe 600.- wegen Entschädigung kann man ja einfordern aber unbezahlte Freistellung und den Ärger ?
DieBekannte fliegt Mittwoch weiter in die USA zum nächsten Urlaub, was wenn sie den Flug nichtmehr erreicht ?
dagmar
Re: Wer haftet denn für sowas ?
Antwort von lilly1211 am 23.07.2018, 11:52 Uhr
Das ist ihr Pech dann.
Sie bekommt die Entschädigung und damit ist das abgegolten.
Es liegt ja auch an ihr sich einfach einen Flug zu buchen in Richtung Heimat, je nachdem was es ihr halt wert ist die Konsequenzen so niedrig wie möglich zu halten.
Re: Wer haftet denn für sowas ?
Antwort von armadilla am 23.07.2018, 12:37 Uhr
Es gibt auch Reiseversicherungen, die in so einem Fall auch alle Folgekosten weiterer Flüge übernehmen. Hatten wir mal abgeschlossen bei einer grösseren Reise mit mehreren voneinander unabhängig gebuchten Flügen. Aber „normale“ Reiseversicherungen übernehmen das halt leider nicht.
uns traf das bisher nie, nur die Mittlere mal auf dem Hinweg
Antwort von Ellert am 23.07.2018, 14:24 Uhr
Aber sind wir ehrlich
passieren kann das schnell mal.
Habt Ihr immer Urlaubstage nach dem Urlaub eingeplant - ich nie...
ich bin schon Abends gelandet und musste am nächsten Morgen arbeiten
wenn man das so bedenkt schon leichtsinnig
dagmar
Re: uns traf das bisher nie, nur die Mittlere mal auf dem Hinweg
Antwort von tweenky am 23.07.2018, 15:30 Uhr
Na ja, wenn es dann passiert, kontaktiert man halt den Arbeitgeber und nimmt einen Tag Urlaub mehr. In so einem Fall nimmt es doch keiner krumm.
Wir hatten mal 20 Stunden Verspätung von den Malediven, Anschlussflug am nächsten Tag verpasst= zwei Tage später zur Arbeit. Das passiert doch nur alle zwanzig Jahre.
Re: Wer haftet denn für sowas ?
Antwort von Alexa1978 am 23.07.2018, 16:18 Uhr
Eigentlich denke ich schon mit und plane umsichtig. Entweder hänge ich tatsächlich noch Urlaub an, oder ich weiß ohnehin, dass mein AG kulant ist.
Das gleiche gilt für Beaufsichtigung von Tieren (oder auch pflegebedürftigen Eltern, Kindern ...). Ich habe immer so geplant, dass meine Tiere auch mindestens 1-3 Tage im Anschluss versorgt gewesen wären. Auch andere Termine (Prüfungen, Vorladungen ...) sollte man im Blickfeld behalten.
Bei Anschluss-Urlauben muss man halt schauen, ob man sich einen Ausfall leisten kann, oder ggfs. dagegen versichert ist.
Wir waren auch einmal knapp davor, einen Sommerurlaub (zu 3.) unmittelbar an einen Städteurlaub (zu 2.) anzuknüpfen. Ich habe mich dann dagegen entschieden, da mir das Risiko bzw. der finanzielle Verlust zu hoch gewesen wäre, bzw. einfach die Enttäuschung, wenn etwas schief gegangen wäre.
ALLE Eventualitäten kann man ohnehin nicht vorhersehen, man sollte aber so planen, dass Zwischenfälle einen nicht gleich in den Ruin treiben oder um den Verstand bringen. Ich bin mir z.B. durchaus bewusst, dass man manche Rechte nur mit anwaltlicher Hilfe mühsam über das Gericht durchsetzen kann. Auf eine reibungslose Einigung würde ich mich daher nie verlassen.
Es gibt Personen, die kalkulieren (Geld, Zeit, Nerven ...) so knapp, für die wäre ein verschobener oder abgesagter Flug - oder vielleicht nur ein verloren gegangener Koffer - eine mittlere Katastrophe, weil sie sich vor Ort nicht weiterzuhelfen wissen.
Ich frage mich daher nicht, wer dafür haftet, sondern wie viel meine Nerven aushalten ;-)
Re: Wer haftet denn für sowas ?
Antwort von Trini am 23.07.2018, 16:20 Uhr
Der Urlaub wäre hier auch das geringste Problem.
Wäre bei mir auch so gelaufen, als wir nicht wussten, ob wir von Tallinn weg kommen.
Im Anschluss an den jetzigen Urlaub haben wir nur deshalb einen Tag Puffer, weil wir erst spät ankommen.
Hotel vor Ort müsste sie neben der Entschädigung auch bekommen.
Trini
Re: Wer haftet denn für sowas ?
Antwort von Mehtab am 25.07.2018, 10:56 Uhr
Ich habe immer Puffertage, weil es heutzutage normal ist, dass Flugzeuge überbucht sind oder zu spät fliegen!
Wir sind nicht einmal von Istanbul am gebuchten Tag zurückgekommen, weil Türkisch Airlines, also Linienflug, so überbucht hatte, dass sie uns nicht mehr mitnehmen konnten. Ich möchte nach dem Urlaub stressfrei anfangen und keinen Ärger, weil ich nicht wie geplant zu arbeiten beginnen kann.
Koffer ist nicht da, wann kann ich shoppen gehen?
CenterPark Allgäu Oktober 2018
Zurück aus Portugal
Harz oder eifel
Abwarten kann auch nach hinten losgehen... Erfahrung gesucht
Reisebettmatratze
Urlaub in den Niederlanden
Gemeinsamer Sommerurlaub nicht möglich...
Kinderfreundliches Hotel gesucht