Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Karin71 am 15.04.2021, 8:50 Uhr

Idee: frag doch nach Verlängerung der Stornofrist

Hallo,
ich schreibe Dir aus Mailand.
die derzeitige Einreiseregelung gilt bis 30.04., alles weitere hängt von der epidemiologischen Entwicklung ab. Grundsätzliches Beherbergungsverbot gibt es hier nicht.
Es gibt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, Restaurants nur Take Away.
"Für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bis zum 30. April 2021 nach Italien einreisen, ist grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich. Zur Einreise ist eine Anmeldung über das Einreise-Formular vorzunehmen, welches ausgedruckt mitgeführt werden muss (auch auf Deutsch, dient allerdings nur als Übersetzungshilfe). Das Mitführen der italienischen Sprachversion der Einreiseanmeldung wird empfohlen."
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/italien-node/italiensicherheit/211322

Ruf doch dort mal an und lasse Dir die Stornofrist verlängern bis nach dem 30.04.
Wenn die Bock zu arbeiten haben, dann machen sie das bestimmt.
LG Karin

 
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