Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von kath1983 am 03.01.2017, 18:57 Uhr

air berlin :-(((

Ich denke du hast den selben Anspruch wie alle anderen Reisenden auch. Für eine nicht gebuchte Leistung (kinderbetreuung), kannst du wohl kaum bei Nichterfüllung einen Anspruch geltend machen!

Von den Mitreisenden war das eine schwache Leistung. Ein Kind weinen lassen!

Aber in der Realität ist es leider so, dass du bei einer Annullierung oder Verspätung im Boardingbereich niemanden von der Airline siehst. Da das Flugzeug nebst Besatzung ja meist nicht da ist.

Es ist blöd gelaufen für dein Kind, ich hoffe für ihn, dass er sich erholt.

Aber sorry, die Airline kannst du nicht belangen.

 
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